Wann Supermarkt Gutscheine als Sachbezug zulässig sind
Supermarkt Gutscheine gehören zu den am häufigsten eingesetzten Gutscheinen im Sachbezug. Viele Arbeitgeber nutzen sie, weil sie für Mitarbeitende einen hohen praktischen Nutzen haben und sich im Alltag einfach einsetzen lassen.
Typische Beispiele sind Gutscheine von:
- REWE
- EDEKA
- Kaufland
- Lidl
- Aldi
Ob ein Supermarkt Gutschein steuerlich als Sachbezug zulässig ist, hängt jedoch nicht von der Marke ab, sondern von der Einlösestruktur des Gutscheins. Entscheidend ist, ob der Gutschein als Sachleistung im Sinne von § 8 EStG gilt und die Anforderungen des begrenzten Zahlungsnetzwerks nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt.

Wann Supermarkt Gutscheine als Sachbezug zulässig sind
Supermarkt Gutscheine können häufig als Sachbezug eingesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Kriterien sind insbesondere:
- keine Bargeldfunktion
- keine Umtauschmöglichkeit in andere Gutscheine
- Einlösung nur in einem begrenzten Händlernetz
- keine Nutzung als universelles Zahlungsmittel
Außerdem muss der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die monatliche Freigrenze von 50 € Sachbezug eingehalten werden.
Neben dem Sachbezug können Arbeitgeber den Gutschein auch für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, als pauschal versteuerte Sachprämie oder teilweise auch als Essenszuschuss gewähren:
→ Wann ist ein Gutschein für Mitarbeiter steuerfrei? Sachbezug, Aufmerksamkeiten und mehr
Vertiefung Gutschein als steuerfreier Sachbezug:
→ Sachbezug Gutscheine Grundlagen
→ Sachbezug Gutscheine steuerfrei umsetzen – Regeln und typische Fehler
Warum Supermarkt Gutscheine häufig sachbezugskonform sind
Viele Supermarkt Gutscheine erfüllen die Anforderungen des Sachbezugs, weil sie typischerweise in einem klar begrenzten Händlernetz eingesetzt werden.
Typische Struktur:
- Einlösung nur bei einem Händler oder Händlerverbund
- klar definiertes Warensortiment (Lebensmittel und Haushaltswaren)
- keine universelle Zahlungsfunktion
Dadurch entsteht ein begrenztes Netzwerk im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
Eine systematische Übersicht über zulässige Gutscheinarten finden Sie hier:
Abgrenzung zum Essenszuschuss
Supermarkt Gutscheine werden häufig mit dem Essenszuschuss verwechselt. Steuerlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Modelle.
Der Essenszuschuss ist eine zweckgebundene Arbeitgeberleistung für Mahlzeiten während eines Arbeitstags. Pro Arbeitstag dürfen einem Mitarbeiter max. 7,67 € als Essenszuschuss gewährt werden. Der Essenszuschuss darf nicht „aufgespart“, um z.B. mehrere Essenszuschüsse am gleichen Tag einzulösen.
Supermarkt Gutscheine dagegen sind in der Regel Gutscheine für Sachbezug – aus zwei Gründen:
- sie haben meistens einen höheren Wert als 7,67 €
- die Gutscheine auch für andere Produkte eingelöst werden als für sofort verzehrbare Mahlzeiten (z.B. Alkohol, Waschmittel usw.)
Der wichtigste Unterschied liegt also in der Zweckbindung:
| Sachleistung | Zweck / Einlösbarkeit |
|---|---|
| Essenszuschuss | Zuschuss nur für sofort verzehrbare Mahlzeiten |
| Supermarkt Gutschein als Sachbezug | für Produkte aller Art des festgelegten Einlösenetzwerks |
Beide Sachleistungen können auch kombiniert, also parallel zueinander gewährt werden. So bekommt der Mitarbeiter beispielsweise jeden Monat 165,05 € gewährt: 50 € Sachbezug und 115,05 € Essenszuschuss (15 Tage x 7,67 € pro Tage).
Mehr zum Unterschied:
→ Restaurant Gutschein für Mitarbeiter – Sachbezug oder Essenszuschuss?
Beispiele für Supermarkt Gutscheine im Sachbezug
Fast alle Lebensmittelhändler und Supermärkte bieten Gutscheine an. Ob diese die Anforderungen erfüllen, um als Sachbezug steuerfrei zu sein, haben wir uns anhand der Primärquellen der Märkte angeschaut.
REWE Gutschein
Der REWE Gutschein gehört zu den am häufigsten eingesetzten Lebensmittel-Gutscheinen im Sachbezug. Entscheidend ist, dass der Gutschein nur innerhalb des REWE-Netzwerks eingesetzt werden kann und keine Bargeldfunktion besitzt.
EDEKA Gutschein
Auch EDEKA Gutscheine werden häufig im Sachbezug verwendet, da sie typischerweise nur im EDEKA-Verbund eingelöst werden können. Da es im EDEKA-Verbund mehrere Gutscheinvarianten gibt und nicht alle Varianten als Sachbezug zulässig sind, sollte hier genau auf die Einlösestruktur und die Regelung zum Umtausch geprüft werden.
Kaufland Gutschein
Kaufland betreibt zwar einen Online-Marktplatz, jedoch sind die Gutscheine grundsätzlich auf den Eigenhandel beschränkt. Entscheidend ist daher immer die konkrete Gutscheinstruktur.
LIDL Gutschein
Im Vergleich zu anderen Supermarkt-Gutscheinen ist der LIDL Gutschein strukturell am klarsten einzuordnen. Begrenztes Händlernetz und fehlende Bargeldfunktion führen dazu, dass er als Sachbezug ohne Einschränkungen zulässig ist.
ALDI Gutschein
Sowohl ALDI Nord als auch ALDI Süd bieten klassische Gutscheine zur Einlösung in einer ALDI-Filialen an. Diese sind nach aktueller AGB der Helaba nicht sachbezugskonform.
PENNY Gutschein
Der PENNY Gutschein ist als Sachbezug zulässig, da er ausschließlich im eigenen Filialnetz einlösbar ist und keine Bargeldfunktion besteht.
Einordnung des Segments Lebensmitte & Supermärkte für Gutscheine
Die Gutscheine gehören zum Segment Lebensmittel & Supermärkte. In dieser Branche sind Sachbezugsgutscheine häufig einfacher einzuordnen als Branchen, in der es viele Plattform- oder Marktplatz-Gutscheine gibt.
Weitere Segmente für Sachbezugsgutscheine:
- Restaurants, Lieferdienste & sonstige Gastronomen
- Mode & Sport
- Elektronik & Technik
- Drogerie & Parfümerie
- Entertainment & Medien
- Mobilität & Reisen
Eine Übersicht aller Gutscheinarten finden Sie hier:
Typische Risiken bei Supermarkt Gutscheinen
Auch bei Lebensmittel-Gutscheinen können steuerliche Risiken entstehen, wenn bestimmte Strukturen vorliegen.
Typische Probleme sind:
- Gutscheine mit Bargeldfunktion
- Gutscheine, die in andere Gutscheine umgetauscht werden können
- Gutscheinsysteme mit offenen Marktplätzen
- universelle Plattform-Gutscheine
Arbeitgeber sollten daher immer prüfen, ob der konkrete Gutschein tatsächlich als Sachleistung ausgestaltet ist.
So prüfen Sie die Einlösestruktur systematisch:
→ Gutschein als Sachbezug zulässig – so prüfen Arbeitgeber die Einlösestruktur
Warum viele Unternehmen statt Einzelgutscheinen strukturierte Lösungen nutzen
Einzelne Händlergutscheine können steuerlich zulässig sein, verursachen im Unternehmen jedoch häufig organisatorischen Aufwand.
Typische Herausforderungen:
- Auswahl geeigneter Gutscheinarten
- Bestellung und Verteilung
- Dokumentation der Ausgabe
- Kontrolle der Freigrenzen
- Abstimmung mit Payroll
Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb für strukturierte Gutscheinlösungen, bei denen Mitarbeitende ihren Gutscheinpartner selbst aus einem Netzwerk zulässiger Anbieter wählen können.
Mit einer zentralen Lösung können:
- Gutscheinprozesse automatisiert werden
- steuerliche Anforderungen konsistent umgesetzt werden
- mehrere Benefits kombiniert werden
Noch mehr Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil
Der Sachbezug kann nicht nur mit dem Essenszuschuss kombiniert werden, sondern auch mit einigen anderen.
Viele Unternehmen beginnen Supermarkt-Gutschein und entdecken dann weitere Benefits mit Steuervorteil für ihre Mitarbeiter.
Der Vorteil der Sachbezug-Gutscheine liegt auf der Hand. Sie sind:
- leicht verständlich
- administrativ relativ einfach umzusetzen
- für Mitarbeiter im Alltag sofort nutzbar
In vielen Unternehmen bleibt es dann nicht bei dem einzelnen Benefit. Sobald Arbeitgeber erkennen, dass steueroptimierte Zusatzleistungen mehr Netto-Kaufkraft für Mitarbeiter ermöglichen, wird der Sachbezug häufig um weitere Benefits ergänzt.
Typische Beispiele sind:
- Essenszuschuss für Mahlzeiten im Arbeitsalltag
- Internetzuschuss für Homeoffice und digitale Arbeit
- Kita-Zuschuss zur Unterstützung von Familien
- pauschal versteuerte Sachprämien als besonderer Anreiz
Diese Leistungen können – je nach Ausgestaltung – ebenfalls steuerlich begünstigt sein und lassen sich parallel zum Sachbezug einsetzen.
Für Arbeitgeber entsteht dadurch ein wichtiger Effekt:
Mit strukturiert eingesetzten Benefits lässt sich die Netto-Kaufkraft der Mitarbeitenden deutlich erhöhen, ohne dass die Lohnnebenkosten im gleichen Maß steigen.
Eine Übersicht weiterer steuerfreier Leistungen finden Sie hier:
→ Weitere steuerfreie Benefits im Unternehmen einsetzen
→ Steuerfreie Benefits fundiert und steuerrechtlich einordnen
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Fazit
Supermarkt Gutscheine gehören zu den am häufigsten eingesetzten Gutscheinarten im Sachbezug. Sie können steuerlich zulässig sein, wenn sie als Sachleistung ausgestaltet sind und keine Bargeldfunktion besitzen.
Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Gutscheinstruktur. Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob Einlösbarkeit, Händlernetz und Warensortiment den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
FAQ Supermarkt Gutscheine Sachbezug
Sind Supermarkt Gutscheine als Sachbezug erlaubt?
Oft ja, wenn sie keine Bargeldfunktion besitzen und nur innerhalb eines begrenzten Händlernetzes eingesetzt werden können.
Welche Supermarkt Gutscheine sind typisch im Sachbezug?
Zum Beispiel Gutscheine von REWE, EDEKA, ALDI oder Kaufland.
Sind Plattform-Gutscheine für Lebensmittel erlaubt?
In der Regel nicht, wenn sie ein offenes Marktplatzsystem darstellen.
Müssen Supermarkt Gutscheine dokumentiert werden?
Ja, Arbeitgeber müssen nachvollziehbar dokumentieren, welcher Mitarbeiter welchen Gutschein erhalten hat.