Yovite Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung für Arbeitgeber
Der Yovite Gutschein ist ein sogenannter Sammelgutschein für Gastronomieangebote. Für die steuerliche Einordnung als Sachbezug ist jedoch nicht die Branche entscheidend, sondern die konkrete Einlösestruktur im Sinne von § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
Kurzantwort
Ein Yovite Gutschein ist steuerlich nicht eindeutig als Sachbezug einzuordnen.
Die Struktur entspricht weder eindeutig einem begrenzten Händlernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG) noch einer klar begrenzten Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG).
👉 In der Praxis besteht daher eine Grauzone.
Wie der Yovite Gutschein funktioniert
Der Yovite Gutschein ist kein klassischer Händlergutschein, sondern ein vorgelagertes Auswahl-System:
- Kauf eines allgemeinen Gutscheins („Master-Gutschein“)
- nachgelagerte Auswahl eines konkreten Restaurants
- Umwandlung in einen Restaurantgutschein
- Einlösung beim ausgewählten Anbieter
👉 Der Gutschein ist damit zum Zeitpunkt der Gewährung noch nicht auf einen konkreten Händler begrenzt.

Gesetzliche Grundlage
Ein Gutschein kann als Sachbezug gelten, wenn:
- keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
- eine Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht
Das Gesetz unterscheidet zwei relevante Varianten:
- Nr. 10a: begrenztes Händlernetz
- Nr. 10b: stark begrenzte Waren- oder Dienstleistungskategorie
👉 Entscheidend ist, dass diese Begrenzung bereits bei Gewährung des Gutscheins eindeutig feststeht.
👉 Die systematische Bewertung erfolgt anhand der ZAG-Bewertungsmatrix:
→ Sachbezug steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertung von Gutscheinen als Sachleistung
ZAG-Prüfung des Yovite Sammelgutscheins
Ob der Yovite Sammelgutschein als Sachleistung zulässig ist, wird an Hand der ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine und Guthabenkarten geprüft.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – begrenztes Händlernetz
Nicht eindeutig erfüllt.
Der Gutschein ist zum Zeitpunkt der Gewährung nicht auf ein konkretes Händlernetz beschränkt, da die Auswahl des Restaurants erst nachgelagert erfolgt.
👉 Es fehlt eine klare ex ante Begrenzung.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG – begrenzte Produktkategorie
Nicht eindeutig erfüllt.
Zwar lässt sich argumentieren, dass die Nutzung auf Gastronomieangebote („Speisen und Getränke“) beschränkt ist, jedoch:
- keine technische Begrenzung auf Produktebene
- breites Sortiment (Getränke, Snacks, Zusatzprodukte)
- keine klare Definition einer eng begrenzten Kategorie
👉 Die Anforderungen der EBA-Leitlinien und der BaFin an eine „stark begrenzte Kategorie“ sind damit nicht eindeutig erfüllt.
Bewertungsergebnis
Hier ist das Prüfergebnis der Bewertungsmatrix nach § 2 ZAG zusammengefasst:
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Händlernetz ex ante festgelegt | ❌ nein |
| Regionale Begrenzung | ⚠ nicht eindeutig |
| Produktbegrenzung | ❌ nicht klar |
| Nachgelagerte Auswahl | ✔ vorhanden |
| Sachleistung nach ZAG | ⚠ nicht eindeutig |
| Sachbezug möglich | ⚠ Grauzone |
Abgrenzung zu Citygutscheinen
Ein häufiger Vergleich erfolgt mit regionalen Citygutscheinen. Dieser ist jedoch nur eingeschränkt zutreffend.
Citygutscheine zeichnen sich dadurch aus, dass:
- ein festes Händlernetz besteht
- die Einlösung direkt bei allen Partnern möglich ist
- keine nachgelagerte Auswahl erforderlich ist
Beim Yovite Gutschein erfolgt die Einlösung hingegen erst nach Umwandlung in einen konkreten Händlergutschein.
👉 Damit fehlt die für Citygutscheine typische Netzstruktur.
Abgrenzung: Yovite Gutschein ist kein Essenszuschuss
Auch wenn der Yovite Gutschein ausschließlich im Gastronomiebereich eingesetzt wird, handelt es sich steuerlich nicht um einen Essenszuschuss im Sinne von § 40 Abs. 2 EStG.
Ein Essenszuschuss erfordert:
- arbeitstägliche Nutzung (maximal eine Mahlzeit pro Tag)
- Begrenzung auf eine konkrete Mahlzeit
- Einhaltung des Höchstbetrags pro Arbeitstag (zurzeit 7,67 €)
- keine freie Auswahl oder Vorratsnutzung
Der Yovite Gutschein erfüllt diese Voraussetzungen nicht:
- keine arbeitstägliche Begrenzung
- freie Auswahl des Einlösungszeitpunkts
- keine Beschränkung auf eine einzelne Mahlzeit
- keine technische Kontrolle der Nutzung pro Tag
👉 Damit ist der Yovite Gutschein ausschließlich als möglicher Sachbezug zu prüfen – nicht als Essenszuschuss.
Eine Übersicht zur korrekten Umsetzung des Essenszuschusses ist hier zu finden:
Einordnung in die Branche Gastronomie, Restaurants & Lieferdienste
Der Yovite Gutschein gehört branchenbezogen in den Bereich Gastronomie und Restaurantgutscheine.
Eine Übersicht weiterer Gutscheine dieser Kategorie findest du hier:
→ Gastronomie Gutscheine als Sachbezug im Überblick
👉 Anders als klassische Restaurantgutscheine ist Yovite kein direkt einlösbarer Händlergutschein, sondern ein vorgelagertes Auswahl-System in Form eines Sammelgutscheins.
→ Mehr zur Problematik von Sammelgutscheinen (wie auch Wunschgutschein)
Praxisbewertung
In der Praxis werden vergleichbare Systeme teilweise als Sachbezug akzeptiert.
Dies basiert jedoch häufig auf:
- vereinfachten Annahmen („Gastronomie = passt“)
- fehlender Prüfung der Systemstruktur
- unterschiedlicher Bewertung durch Finanzbehörden
Eine einheitliche und rechtssichere Bewertung ist jedoch nicht gewährleistet.
Ein weiterer Grund, warum der Yovite Sammelgutschein steuerlich kritisch zu werten ist, ist die Tatsache, dass erst der Umtausch des Yovite Gutscheins als Zugang beim Mitarbeiter für die Einhaltung der Freigrenze als Sachbezug gilt. Wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Monats z.B. mehrere Gutscheine im Gesamtwert von mehr als 50 € wandelt, wird die Freigrenze überschritten. Demzufolge wären die Gutscheine voll zu versteuern sowie SV-Abgaben fällig. Es gibt jedoch systemseitig für den Arbeitgeber keine Kontrollmöglichkeit, wann die Mitarbeiter den Gutschein umwandeln.
Empfehlung: Anrufungsauskunft
Aufgrund der fehlenden eindeutigen ZAG-Zuordnung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Einholung einer Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG)
👉 insbesondere bei:
- größeren Mitarbeitergruppen
- regelmäßiger Nutzung
- Kombination mit weiteren Benefits
Die eigentliche Herausforderung: Struktur
Das Problem liegt nicht im Gutschein selbst, sondern in der Systemarchitektur des Sammelgutscheins:
- nachgelagerte Auswahl
- fehlende ex ante Begrenzung
- unterschiedliche Händlerstrukturen
👉 Dadurch entsteht Unsicherheit in der steuerlichen Bewertung.
Wie Unternehmen das heute lösen
Viele Unternehmen setzen daher auf strukturierte Benefit-Systeme:
- nur sachbezugskonforme Gutscheine
- klare Händlerstruktur
- automatische Freigrenzenkontrolle
- saubere Trennung der Benefit-Arten
→ Sachbezug rechtssicher und flexibel mit NettoBooster umsetzen
Fazit
Der Yovite Gutschein ist steuerlich nicht eindeutig als Sachbezug einzuordnen.
- ❌ kein klar begrenztes Händlernetz
- ❌ keine eindeutig definierte Produktkategorie
- ⚠ nachgelagerte Auswahlstruktur
- ⚠ uneinheitliche Praxisbewertung
👉 Ergebnis: Grauzone
👉 Empfehlung: Anrufungsauskunft einholen
FAQ Yovite Gutschein als Sachbezug
Ist der Yovite Gutschein steuerfrei möglich?
Nicht eindeutig – es besteht eine steuerliche Grauzone.
Warum ist die Bewertung schwierig?
Weil weder ein klar begrenztes Händlernetz noch eine eindeutig definierte Produktkategorie vorliegt.
Ist Yovite ein Citygutschein?
Nein, da die Gutscheine nicht regional begrenzt sind und weil die Einlösung erst nachgelagert über eine Auswahl erfolgt.
Ist eine Anrufungsauskunft sinnvoll?
Ja, insbesondere bei regelmäßiger Nutzung im Unternehmen.