Starbucks Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung für Arbeitgeber
Ein Starbucks Gutschein kann als Sachbezug eingesetzt werden, wenn die Einlösestruktur den Anforderungen des § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entspricht. Entscheidend ist dabei nicht die Form als Karte oder Gutschein, sondern ob eine Geldleistung vorliegt.
Kurze Antwort
Ein Starbucks Gutschein oder eine Starbucks Card ist als Sachbezug zulässig, da sie ausschließlich im Starbucks Filialnetz einlösbar ist und keine Bargeldfunktion besteht.
Damit erfolgt die Einordnung über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG (begrenztes Händlernetz).
Kurz erklärt
Ist ein Starbucks Gutschein steuerfrei möglich?
→ Ja, als Sachbezug bis 50 € pro Monat.
Gilt das auch für die Starbucks Card?
→ Ja, sofern keine Bargeldfunktion besteht.
Ist die Aufladbarkeit problematisch?
→ Nein, entscheidend ist ausschließlich die fehlende Auszahlungsmöglichkeit.
Was ist der wichtigste Punkt?
→ Kein Cash-Out = kein Geldersatz.

Gesetzliche Grundlage
Ein Gutschein ist steuerlich begünstigt, wenn:
- keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
- eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht
Maßgeblich ist dabei nicht die Kartenform oder die Aufladbarkeit, sondern ausschließlich die fehlende Möglichkeit, das Guthaben in Geld umzuwandeln.
Die systematische Bewertung erfolgt anhand der ZAG-Bewertungsmatrix:
→ Sachbezug steuerliche Grundlagen
→ Wann ist ein Gutschein als Sachbezug zulässig?
Struktur von Starbucks
Starbucks betreibt ein weltweit einheitliches Filialsystem mit eigener Markenstruktur und eigenen Verkaufsstellen.
Typische Merkmale:
- Einlösung ausschließlich bei Starbucks
- kein offener Marktplatz
- keine Drittanbieterintegration bei der Nutzung
- klare Händlernetzstruktur
Damit liegt ein klassisches begrenztes Händlernetz im Sinne des ZAG vor.
Primärquellenprüfung (Starbucks Card & Gutscheine)
Die Bewertung basiert auf den offiziellen Nutzungsbedingungen der Starbucks Card.
Diese zeigen:
- Einlösung ausschließlich in Starbucks Filialen
- keine Auszahlung des Guthabens vorgesehen
- kein Rücktausch in Geld durch den Karteninhaber möglich
- Kündigungsmöglichkeiten liegen beim Anbieter, nicht beim Nutzer
Quelle:
Starbucks Nutzungsbedingungen
Einordnung:
Damit liegt kein geldähnliches Instrument vor, sondern ein geschlossenes Gutschein- bzw. Kartensystem ohne Bargeldfunktion.
ZAG-Prüfung anhand der Bewertungsmatrix
Die Prüfung des Starbucks Gutscheins sowie der Starbucks Card erfolgt nach der Gutschein-Bewertungsmatrix nach § 2 ZAG.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – begrenztes Händlernetz
Erfüllt.
Einlösung ausschließlich im Starbucks Filialnetz.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG – Warengruppenbegrenzung
Nicht erforderlich.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG – Zwecksystem
Nicht einschlägig.
Bewertungsergebnis
Das Ergebnis der Prüfung mit der ZAG-Bewertungsmatrix:
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Händlernetz | ✔ Starbucks Filialnetz |
| Drittanbieter / Marktplatz | ❌ ausgeschlossen |
| Bargeldfunktion | ❌ nicht vorhanden |
| Geldleistung | ❌ liegt nicht vor |
| Sachleistung nach ZAG | ✔ erfüllt |
| Sachbezug möglich | ✔ zulässig |
👉 Ergebnis:
Ein Starbucks Gutschein und die Starbucks Card sind als Sachbezug zulässig, da sie ausschließlich im Händlernetz einlösbar sind und keine Bargeldfunktion besteht.
Bargeldfunktion / Cash-Out
Eine Bargeldfunktion ist nicht vorgesehen.
- keine Auszahlung
- kein Rücktausch
- keine geldähnliche Nutzung außerhalb des Systems
👉 Damit liegt keine Geldleistung vor.
Drittgutscheine
Bei Starbucks besteht keine typische Möglichkeit, andere Gutscheine zu erwerben.
👉 Kein Risiko eines Gutschein-zu-Gutschein-Systems.
Abgrenzung: kein Essenszuschuss mit Starbucks Gutschein
Auch wenn Starbucks Getränke und Speisen anbietet, handelt es sich nicht um einen Essenszuschuss im steuerlichen Sinne.
Ein Essenszuschuss erfordert:
- arbeitstägliche Nutzung
- Begrenzung auf eine Mahlzeit
- Höchstbetrag von 7,67 € pro Tag
- keine Vorratskäufe
Ein Starbucks Gutschein ermöglicht hingegen:
- freie Nutzung
- keine tägliche Begrenzung
- keine klare Mahlzeitenabgrenzung
👉 Folge: nur Sachbezug, kein Essenszuschuss
Folgende Modelle gibt es, um den Mitarbeitern zusätzlich zum Sachbezug noch einen Essenszuschuss zu gewähren:
- Essensmarken in Papierform
- Lunch Cards
- Benefit-Apps
Kurzantwort zur Abgrenzung
Kann ein Starbucks Gutschein als Essenszuschuss benutzt werden?
→ Nein.
Warum nicht?
→ Keine arbeitstägliche Begrenzung und keine Mahlzeitenbindung.
Wie wird es behandelt?
→ Als Sachbezug bis 50 € monatlich.
Praxisbewertung
Die steuerliche Einordnung ist klar.
Starbucks gehört zu den strukturell sauberen Händlergutscheinen im Bereich Gastronomie.
👉 Der häufige Irrtum liegt in der Bewertung der Karte – nicht in der tatsächlichen Struktur.
Einordnung in die Branche Gastronomie, Restaurants & Lieferdienste
Der Starbucks Gutschein gehört branchenbezogen in den Bereich Gastronomie und Restaurantgutscheine. In dieser Kategorie erfolgt die steuerliche Einordnung in der Regel über ein begrenztes Händlernetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG.
Typisch für Gastronomie-Gutscheine ist:
- Einlösung ausschließlich bei einem bestimmten Anbieter oder einer Kette
- keine Nutzung als universelles Zahlungsmittel
- keine Bargeldfunktion
👉 Starbucks erfüllt diese Voraussetzungen vollständig, da die Einlösung ausschließlich im eigenen Filialnetz erfolgt.
Eine umfassende Übersicht über Restaurant-, Gastronomie- und Lieferdienst-Gutscheine sowie deren steuerliche Bewertung findest du hier:
Kombination mit weiteren Benefits
In der Praxis wird der Sachbezug häufig kombiniert mit:
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- Mobilitätszuschuss
- Sachprämien
Wichtig ist die klare Trennung der steuerlichen Systeme.
Die eigentliche Herausforderung: Struktur
Bei mehreren Benefits entsteht schnell Komplexität:
- unterschiedliche steuerliche Regelungen
- mehrere Anbieter
- manuelle Verwaltung
👉 Das Problem ist nicht der Gutschein – sondern die fehlende Systematik.
Wie Unternehmen das heute lösen
Strukturierte Benefit-Lösungen wie NettoBooster bieten:
- nur sachbezugskonforme Gutscheine
- automatische Freigrenzenkontrolle
- flexible Erweiterung um weitere steuerfreie Mitarbeiterbenefits
- zentrale Verwaltung der gewährten Benefits
- revisionssichere Dokumentation
Bewertung auf einen Blick
- ✔ Sachbezug zulässig
- ✔ § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG erfüllt
- ❌ kein Essenszuschuss
- ✔ Einsatz bis 50 € monatlich
Fazit für Arbeitgeber
Starbucks Gutscheine und die Starbucks Card sind als Sachbezug zulässig, da sie ausschließlich im Starbucks Filialnetz einlösbar sind und keine Bargeldfunktion besteht.
Gleichzeitig gilt:
- kein Essenszuschuss
- nur Sachbezug (50 € monatlich)
- Kombination mit weiteren Benefits sinnvoll
→ Sachbezug und weitere Benefits strukturiert mit NettoBooster umsetzen
FAQ Starbucks Gutschein als Sachbezug
Ist ein Starbucks Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, als Sachbezug bis 50 € monatlich.
Ist die Starbucks Card problematisch?
Nein, weil keine Bargeldfunktion besteht.
Können Starbucks Gutscheine als Essenszuschuss genutzt werden?
Nein.
Warum sind Starbucks Gutscheine und die Starbucks Card zulässig?
Weil keine Geldleistung vorliegt und das Einlösenetz auf Starbucks begrenzt ist.