HelloFresh Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung für Arbeitgeber
Ein HelloFresh Gutschein wird häufig als moderner Mitarbeiterbenefit eingesetzt. Für die steuerliche Einordnung ist jedoch nicht die Markenbekanntheit entscheidend, sondern die Einlösestruktur im Sinne von § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
Maßgeblich ist, ob eine klar begrenzte Sachleistung vorliegt oder ob das System wirtschaftlich einem offenen Zahlungsmittel entspricht.

Kurzantwort für Arbeitgeber
Ein HelloFresh Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig.
HelloFresh bietet ausschließlich eigene Kochboxen und Lebensmittel-Lieferungen an. Es existiert kein offener Online-Marktplatz mit Drittanbietern. Die Einlösung erfolgt ausschließlich innerhalb des eigenen Systems.
Die Einordnung erfolgt typischerweise über § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG (stark begrenzte Warengruppe – Lebensmittel/Meal-Kits).
Gesetzliche Grundlage
Ein Gutschein ist steuerlich nur begünstigt, wenn:
- keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
- eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht
Die ZAG-Prüfung entscheidet zunächst, ob überhaupt eine Sachleistung vorliegt. Erst danach greifen Freigrenze, Zusätzlichkeit und Zuflussprinzip.
Struktur von HelloFresh
HelloFresh ist ein Anbieter von Kochboxen und Lebensmittellieferungen im Abonnementmodell. Laut Unternehmensdarstellung erfolgt der Vertrieb ausschließlich über die eigene Plattform.
Quelle:
https://www.hellofresh.de/about
Merkmale:
- kein offener Marktplatz
- keine Drittanbieterprodukte
- Lieferung eigener Lebensmittelboxen
- Gutscheine werden auf das eigene Sortiment angerechnet
Damit liegt keine Plattformstruktur mit mehreren rechtlich selbständigen Händlern vor.
ZAG-Prüfung des HelloFresh Gutscheins
Nachfolgend wird die Zulässigkeit des HelloFresh Gutscheins systematisch an Hand der ZAG-Bewertungsmatrix geprüft:
§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG – begrenztes Händlernetz
Erfüllt.
Die Einlösung erfolgt nicht über ein Händlernetz, sondern ausschließlich innerhalb eines einzelnen Unternehmens.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG – stark begrenzte Warengruppe
Erfüllt.
Das Sortiment ist klar begrenzt auf:
- Lebensmittel
- Kochboxen
- ergänzende Zutaten
Es besteht keine Erweiterung auf branchenfremde Waren oder Dienstleistungen. Damit liegt eine stark begrenzte Warengruppe vor.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10 c ZAG – Zwecksystem
Nicht einschlägig.
Diese Norm kann grundsätzlich bei Nutzung von Essenszuschüssen infrage kommen. Wie nachfolgend erklärt wird, kann der Essenszuschuss mit HelloFresh-Gutscheinen nicht genutzt werden.
Strukturierte Prüfübersicht
Die folgende Übersicht fasst die steuerlich relevanten Strukturmerkmale des HelloFresh Gutscheins zusammen.
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Offener Online-Marktplatz | Nein |
| Drittanbieterstruktur | Nein |
| Begrenzte Warengruppe | Ja (Lebensmittel / Kochboxen) |
| Bargeldfunktion | Nein |
| Sachleistung im Sinne des ZAG | Ja |
| Sachbezug möglich | Ja |
Damit ist HelloFresh regelmäßig als Sachleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG einzuordnen.
Steuerliche Einsatzmöglichkeiten
Sofern die strukturelle Sachleistung vorliegt, kommen folgende Einsatzformen in Betracht.
| Benefit-Art | Maximalbetrag | Zulässigkeit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG) | 50 € pro Monat | ✔️ Ja | Zusätzlichkeit, Freigrenze beachten |
| Aufmerksamkeit (R 19.6 LStR) | 60 € pro Anlass | ✔️ Ja | Persönlicher Anlass erforderlich |
| Sachprämie (§ 37b EStG) | 10.000 € p.a. | ✔️ Ja | Pauschalbesteuerung durch Arbeitgeber |
| Essenszuschuss (§ 8 EStG i. V. m. LStR R 8.1 Abs. 7 und § 1 SvEV) | 7,67 € pro Arbeitstag | ❌ Nein | Keine unmittelbare Mahlzeit, keine Tagesbegrenzung |
Voraussetzungen für den Einsatz als Sachbezug, persönliche Aufmerksamkeit oder Sachprämie sind:
- Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Einhaltung der Freigrenze
- korrekte Dokumentation der Übergabe des Gutscheins
Abgrenzung zum Essenszuschuss
Der Essenszuschuss folgt einer eigenen steuerlichen Systematik. Maßgeblich ist nicht die Warengruppenbegrenzung, sondern die Zweckbindung auf Mahlzeiten.
Ein Essenszuschuss ist nur zulässig, wenn:
- keine Geldleistung entsteht.
- die Leistung auf verzehrfertige Mahlzeiten begrenzt ist,
- die Einlösung pro Arbeitstag erfolgt,
- der Betrag auf 7,67 € je Arbeitstag begrenzt ist,
- keine Vorratskäufe möglich sind,
→ Essenszuschuss steuerfrei richtig einordnen
Liefert HelloFresh verzehrfertige Mahlzeiten?
HelloFresh liefert keine verzehrfertigen Mahlzeiten im klassischen Sinne.
Geliefert werden:
- portionierte Zutaten
- Rezeptanleitungen
- Rohwaren
Die Mahlzeit entsteht erst durch Zubereitung im Haushalt.
Damit liegt keine unmittelbare verzehrfertige Mahlzeit vor, wie sie beim Essenszuschuss vorausgesetzt wird (z. B. Restaurant, Kantine, Bäckerei, Lieferdienst mit fertigem Gericht).
Warum ist HelloFresh kein sinnvoller Essenszuschuss?
Selbst wenn man die Lebensmittel thematisch mit „Essen“ verbindet, erfüllt das System nicht die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG:
- Keine Einlösung pro Arbeitstag – Gutscheine werden typischerweise in höheren Beträgen eingesetzt.
- Kein Tageslimit technisch hinterlegt.
- Vorratsbezug von Zutaten möglich.
- Keine direkte Zweckbindung auf verzehrfähige Mahlzeiten.
- Keine arbeitstägliche Dokumentationslogik.
Ein HelloFresh Gutschein ist daher kein Essenszuschuss im steuerlichen Sinne.
Ergebnis der Abgrenzung
HelloFresh ist:
✔️ regelmäßig als Sachbezug nach § 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG zulässig
❌ nicht als Essenszuschuss nach § 8 Abs. 2 EStG i.V.m. R 8.1. Abs. 4 und Abs. 7 LStR, H 8.1. Abs. 7 LStH, § 40 Abs. 2 S. 1. Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SvEV geeignet.
Die steuerliche Einordnung erfolgt eindeutig über die Warengruppenbegrenzung – nicht über die Mahlzeitenregelung.
Praxisbewertung für Arbeitgeber
HelloFresh ist steuerlich klar strukturiert und daher regelmäßig sachbezugskonform. Die eigentliche Herausforderung liegt weniger in der ZAG-Struktur als in der operativen Umsetzung.
Typische Praxisfragen sind:
- Wie werden Gutscheincodes ausgegeben?
- Wann erfolgt der steuerliche Zufluss?
- Wie wird die 50-€-Freigrenze überwacht?
- Wie wird die Ausgabe dokumentiert?
Der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Bereitstellung an den Mitarbeitenden – nicht bei späterer Einlösung der Kochbox. Eine falsche Monatszuordnung kann zur vollständigen Nachversteuerung führen.
Mit wachsender Belegschaft steigt daher der Verwaltungsaufwand deutlich.
Einordnung in die Branche Gastronomie & Lieferdienst
Der vorliegende Gutschein gehört branchenbezogen in den Bereich Gastronomie & Lieferdienst. In dieser Branche hängt die steuerliche Zulässigkeit regelmäßig davon ab, ob ein klar begrenztes Händlernetz oder eine stark eingeschränkte Warengruppe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG vorliegt.
Eine systematische Übersicht aller Gutscheine dieser Branche sowie deren typische Strukturmerkmale finden Sie hier:
Alternative Gutscheinlösungen
Auch wenn HelloFresh steuerlich zulässig ist, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob ein einzelner Anbieter alle Mitarbeitenden gleichermaßen anspricht.
Wenn größere Wahlfreiheit gewünscht ist, kommen weitere strukturell begrenzte Systeme in Betracht.
Lebensmittel & Supermarkt
→ REWE Gutschein als Sachbezug
Drogerie
→ Rossmann Gutschein als Sachbezug
Elektronik & Technik
Gutschein-Übersicht
Eine vollständige Übersicht aller strukturell geprüften Systeme finden Sie hier:
Warum viele HR-Abteilungen strukturierte Lösungen bevorzugen
In der Praxis zeigt sich: Selbst steuerlich zulässige Einzelgutscheine verursachen administrativen Aufwand.
Bei mehreren Gutscheinanbietern entstehen:
- parallele Bestellprozesse
- unterschiedliche Dokumentationswege
- erhöhter Abstimmungsbedarf mit Payroll
- Risiko bei Freigrenzenkontrolle
Viele Unternehmen entscheiden sich daher für digitale Sachbezugssysteme, bei denen:
- ausschließlich sachbezugskonforme Anbieter integriert sind
- Freigrenzen automatisiert überwacht werden
- Zufluss digital dokumentiert wird
- Mitarbeitende zwischen mehreren Branchen wählen können
So bleibt der Benefit flexibel und gleichzeitig revisionssicher.
→ Sachbezug rechtssicher und flexibel umsetzen mit NettoBooster
Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
In vielen Unternehmen ist der Sachbezug nur ein Baustein innerhalb einer umfassenderen Benefit-Strategie.
Wird der HelloFresh Gutschein kombiniert z.B. mit:
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- pauschal versteuerter Sachprämie
steigt die Netto-Kaufkraft der Mitarbeitenden deutlich – ohne proportional steigende Lohnnebenkosten.
Eine integrierte Struktur sorgt dafür, dass unterschiedliche Rechtsgrundlagen sauber getrennt, aber administrativ gemeinsam umgesetzt werden können.
→ Überblick steuerfreie Benefits
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Eine konsistente Struktur verhindert, dass einzelne Gutscheinfragen zur Schwachstelle der gesamten Benefit-Architektur werden.
Fazit
Ein HelloFresh Gutschein ist regelmäßig als Sachbezug zulässig, weil:
- die Hauptleistung in einer klar begrenzten Warengruppe (Lebensmittel) liegt
- keine offene Marktplatzstruktur besteht
- die Einlösbarkeit auf einen Anbieter beschränkt ist
Arbeitgeber sollten dennoch die konkrete Gutscheinstruktur prüfen und das Zuflussprinzip beachten. Für größere Organisationen oder um unterschiedliche Präferenzen der Mitarbeiter abzudecken, kann eine strukturierte Gutscheinlösung langfristig mehr Flexibilität und Sicherheit bieten.
FAQ HelloFresh Gutschein und Sachbezug
Ist ein HelloFresh Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, wenn keine Bargeldfunktion besteht und die 50 € Freigrenze eingehalten wird.
Ist HelloFresh ein Marktplatz?
Nein. HelloFresh verkauft eigene Produkte und betreibt keinen offenen Drittanbieter-Marktplatz.
Gilt das Zuflussprinzip für den Sachbezug Gutschein auch bei HelloFresh?
Ja. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins.
Kann ein HelloFresh Gutschein als Essenszuschuss eingesetzt werden?
Nein. Der Gutschein fällt unter den Sachbezug, nicht unter den Essenszuschuss.