Tankgutschein Vergleich Sachbezug – welche Anbieter sind als Sachbezug zulässig?
Die meisten Tankgutscheine sind als Sachbezug zulässig, weil sie innerhalb eines begrenzten Tankstellennetzes eingesetzt werden und keine Bargeldfunktion besitzen. Klassische Beispiele sind ARAL, Shell, Esso oder JET.
Auch kleinere Systeme wie Q1 oder Westfalen können zulässig sein. Tankkarten für Dienstwagen bzw. Fuhrpark und offene Systeme sind dagegen regelmäßig nicht geeignet.
Dieser Vergleich zeigt, welche Tankgutscheine steuerlich zulässig sind, wie sie sich unterscheiden und wann sie in der Praxis sinnvoll eingesetzt werden können.
Entscheidungslogik: Wann ist ein Tankgutschein ein Sachbezug?
Ein Tankgutschein ist als Sachbezug zulässig, wenn diese Punkte erfüllt sind:
- Begrenztes Tankstellennetz
- Keine Bargeldfunktion
- Keine freie Händlerwahl
- Keine nachgelagerte Auswahl (kein Sammelsystem)
- keine universelle Zahlungsfunktion
Maßgeblich ist die Einlösestruktur nach § 2 ZAG, nicht die Bezeichnung oder Marke des Gutscheins.

Klar zulässige Tankgutscheine klassischer Anbieter
ARAL Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein ausschließlich innerhalb des ARAL Tankstellennetzes eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
- Akzeptanzsystem: ARAL Tankstellennetz
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Tanken, Shop, Waschen
Besonderheit: Sehr hohe Netzabdeckung und mehrere Kartenvarianten.
Shell Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil die Nutzung ausschließlich im Shell-Akzeptanzsystem erfolgt und keine Drittgutscheine erworben werden können.
- Akzeptanzsystem: Shell Tankstellen
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Kraftstoffe, Shop
Besonderheit: Ausschluss von Drittgutscheinen stärkt die Einordnung.
Esso Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb des Esso-Akzeptanzsystems eingesetzt wird und keine universelle Zahlungsfunktion besitzt.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: Esso-Tankstellennetz
- Bargeldfunktion: nicht vorgesehen
- Nutzung: Kraftstoffe, Shop-Waren und Dienstleistungen
Besonderheit: Esso ist ein klassischer Closed-Loop-Fall mit klar begrenztem Tankstellennetz.
JET Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein ausschließlich innerhalb des JET-Tankstellennetzes eingesetzt wird und keine Geldfunktion besitzt.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: JET-Tankstellennetz
- Bargeldfunktion: nicht vorgesehen
- Nutzung: Tanken, Shop-Waren und Dienstleistungen
Besonderheit: JET ist ein klarer Standardfall für ein begrenztes Händlernetz.
HEM / Tamoil Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein im HEM-/Tamoil-Akzeptanzsystem eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: HEM-Tankstellen der Deutschen Tamoil GmbH
- Bargeldfunktion: nicht vorgesehen
- Nutzung: Tanken, Shoppen und Waschen
Besonderheit: Entscheidend ist nicht die Marke HEM, sondern das zugrunde liegende System der Deutschen Tamoil GmbH.
Q1 Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein ausschließlich an Q1 Tankstellen eingesetzt wird und keine Barauszahlung möglich ist.
- Akzeptanzsystem: Q1 Tankstellennetz
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Tanken, fahrzeugnahe Leistungen
Besonderheit: Sehr klare und dokumentierte Struktur.
Zulässige Verbundsysteme
Westfalen / Markant Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb eines begrenzten Netzwerks aus Westfalen- und Markant-Tankstellen eingesetzt wird.
- Akzeptanzsystem: Westfalen + Markant
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Tanken, Shop, Waschen
Besonderheit: Markant erweitert das Netz, ohne es zu öffnen.
Star / ORLEN Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb eines klar definierten Multi-Brand-Netzwerks eingesetzt wird.
- Akzeptanzsystem: Star / ORLEN
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Tanken und Dienstleistungen
Besonderheit: Mehrere Marken, aber ein System.
AVIA Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb des AVIA-Verbundsystems eingesetzt wird und eine Barauszahlung ausgeschlossen ist.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: AVIA-Verbundsystem
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Kraftstoffe, Shop-Waren und Dienstleistungen
Besonderheit: AVIA zeigt, dass auch ein Verbundsystem als begrenztes Händlernetz zulässig sein kann, wenn das Akzeptanzsystem klar abgegrenzt ist.
Sprint / GO Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb eines gemeinsamen Tankstellennetzes eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: Sprint / GO / SB-Tankstellen
- Bargeldfunktion: nicht vorgesehen
- Nutzung: je nach Gutscheinart Tanken oder Tanken, Waschen, Shoppen
Besonderheit: Der Ausschluss des Erwerbs weiterer Gutscheine stärkt die Sachbezugs-Einordnung.
TotalEnergies / Circle K Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb eines begrenzten Akzeptanzsystems eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: TotalEnergies- / Circle-K-Tankstellennetz
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: fahrzeugbezogene Waren und Dienstleistungen
Besonderheit: Circle K ist die Systemebene, während TotalEnergies in Deutschland weiterhin die sichtbare Tankstellenmarke sein kann.
Zulässige Tankgutscheine mit Einschränkungen
team Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig, aber regionale Verfügbarkeit prüfen
Sachbezug zulässig, weil ein begrenztes Tankstellennetz vorliegt und keine Bargeldfunktion besteht.
- Akzeptanzsystem: team Tankstellen
- Bargeldfunktion: eingeschränkt zu prüfen
- Nutzung: Tanken, Shop
Besonderheit: Regionale Nutzung kann eingeschränkt sein.
Hoyer Tankgutschein
✔ Sachbezug zulässig, Hoyer Card separat bewerten
Sachbezug zulässig, weil der Gutschein innerhalb des Hoyer-Netzes eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
- Akzeptanzsystem: Hoyer Tankstellen
- Bargeldfunktion: ausgeschlossen
- Nutzung: Tanken, Shop
Besonderheit: Die Hoyer Card ist im Gegensatz zum Gutschein regelmäßig nicht als 50-Euro-Sachbezug geeignet, sondern ein Abrechnungssystem.

Sonderfall: BP Tankgutschein
BP Tankgutschein
⚠ In Deutschland regelmäßig über ARAL einzuordnen
Ein eigenständiger BP-Tankgutschein ist in Deutschland nicht der zentrale Fall, weil das Tankstellengeschäft im deutschen Markt praktisch über ARAL läuft.
Struktur:
- Akzeptanzsystem: in Deutschland regelmäßig ARAL-System
- Bargeldfunktion: abhängig vom konkreten Produkt
- Nutzung: über ARAL-Struktur zu bewerten
Besonderheit: Für die steuerliche Einordnung ist nicht der internationale Konzern BP entscheidend, sondern das tatsächlich genutzte Akzeptanzsystem in Deutschland.
Kritische Fälle: Nicht geeignete Systeme
Tankkarten für Dienstwagen und Fuhrparks (z. B. Hoyer Card)
❌ kein Sachbezug
Kein Sachbezug, weil die Abrechnung nachgelagert erfolgt und keine vorab definierte Sachleistung vorliegt.
Typische Merkmale:
- nachgelagerte Rechnung
- Fuhrpark- oder Flottenlogik
- erweiterte Akzeptanznetze
- keine feste Gutscheinleistung bei Gewährung
Einordnung: Solche Systeme sind für Fuhrpark und Dienstwagen sinnvoll, aber nicht automatisch als 50-Euro-Sachbezug geeignet.
Vertiefung:
-> Tankgutscheine und Tankkarten – Praxishinweise für Arbeitgeber
Offene Guthabenkarten
❌ kein Sachbezug
Kein Sachbezug, weil sie wie Geld eingesetzt werden können und keine Begrenzung auf ein Akzeptanzsystem nach § 2 ZAG vorliegt.
Typische Merkmale:
- freie Händlerwahl
- offenes Zahlungsnetzwerk
- Bargeldfunktion
- IBAN- oder Zahlungskartenlogik
Vertiefung:
Sammelgutscheine und offene Marktplätze
⚠ regelmäßig kritisch
Sammelgutscheine sind problematisch, wenn der konkrete Händler erst nachgelagert ausgewählt wird oder ein offenes Marktplatzsystem vorliegt.
Typische Risiken:
- nachgelagerte Auswahl aus vielen Anbietern
- keine klare Netzbegrenzung bei Gewährung
- faktisch breite Verwendbarkeit
Einordnung: Nicht jede Bezeichnung als „Wunschgutschein“ ist schädlich. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein offenes Sammelgutscheinsystem vorliegt.
Vertiefung:
-> Steuerliches Risiko bei Sammelgutscheinen wie Wunschgutschein
-> Amazon Gutschein kein Sachbezug
Welcher Tankgutschein ist am besten?
Für Arbeitgeber sind drei Fragen entscheidend:
- Ist der Gutschein steuerlich sauber als Sachbezug einzuordnen?
- Ist das Tankstellennetz für die Mitarbeiter tatsächlich erreichbar?
- Passt ein Tankgutschein überhaupt zur Belegschaft?
Relevante Faktoren:
- Beste Netzabdeckung: ARAL, Shell
- Klarste Struktur: Q1
- Verbundlösung: Westfalen / Markant
- Regionale Lösung: team, Hoyer, Westfalen / Markant
Der beste Tankgutschein hängt von der Struktur und der Nutzbarkeit für die Mitarbeiter ab.
Warum der Vergleich von Tankgutscheinen allein nicht ausreicht
Ein Tankgutschein löst nur einen Teil des Problems:
- nicht alle Mitarbeiter profitieren
- unterschiedliche Bedürfnisse
- mehrere Lösungen führen zu Komplexität
Entscheidend ist nicht der Anbieter, sondern die Struktur, in der Benefits bereitgestellt werden.
Einordnung für Arbeitgeber: Tankgutschein, Tankkarte oder Benefit-System?
Diese Seite behandelt den Vergleich von Tankgutscheinen als Sachbezug. Für Sie als Arbeitgeber stellt sich zusätzlich die Frage, ob ein Tankgutschein überhaupt die richtige Lösung ist.
→ Tankgutscheine für Arbeitgeber – Einsatz, Vergleich und Alternativen
Tankgutscheine können in zwei typischen Anwendungsfällen sinnvoll sein:
- als Sachbezug für Mitarbeiter mit regelmäßigem Mobilitätsbedarf
- im Kontext von Dienstwagen oder Fuhrparks, wenn Kraftstoffkosten organisatorisch relevant sind
Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich:
- Sachbezug: begrenztes Akzeptanzsystem, keine Geldfunktion, Freigrenze beachten
- Fuhrpark / Dienstwagen: Abrechnung, Kontrolle, Kostensteuerung
Ein Tankgutschein löst daher nur einen Teil der Arbeitgeberfrage.
Für welche Mitarbeiter sind Tankgutscheine geeignet?
Tankgutscheine eignen sich vor allem für Mitarbeiter, die regelmäßig ein privates Fahrzeug nutzen und Zugang zum jeweiligen Tankstellennetz haben.
Weniger geeignet sind Tankgutscheine für:
- Mitarbeiter ohne eigenes Fahrzeug
- Mitarbeiter mit Dienstwagen und bereits übernommenen Kraftstoffkosten
- Mitarbeiter in Städten mit überwiegender Nutzung von ÖPNV oder Fahrrad
- Mitarbeiter ohne gut erreichbare Tankstelle des jeweiligen Anbieters
Die steuerliche Zulässigkeit beantwortet daher nicht die Frage, ob der Benefit für die gesamte Belegschaft geeignet ist.
Alternativen zum Tankgutschein als Sachbezug
In vielen Unternehmen werden ergänzend andere Sachbezüge eingesetzt, weil Tankgutscheine nicht für alle Mitarbeiter gleich relevant sind.
Typische Alternativen sind:
- Supermarkt-Gutscheine wie REWE für den täglichen Bedarf
- Drogerie-Gutscheine für breite Alltagstauglichkeit
- regionale Sachbezugskarten mit breiter lokaler Einsetzbarkeit
- weitere steuerfreie oder pauschal versteuerte Benefits
Diese Leistungen sind für einen deutlich größeren Teil der Belegschaft relevant.
Damit entsteht jedoch eine neue Herausforderung:
- verschiedene Gutscheinarten müssen parallel verwaltet werden
- unterschiedliche Anbieter kommen hinzu
- Mitarbeiter haben unterschiedliche Bedürfnisse
- steuerliche Grenzen müssen eingehalten werden
In der Praxis reicht deshalb nicht der einzelne Tankgutschein, sondern es braucht eine strukturierte Auswahl mit einer flexiblen Benefit-Lösung.
Vom Tankgutschein zur flexiblen Benefit-Struktur
Unternehmen benötigen eine Lösung, die:
- mehrere Benefits kombiniert
- Mitarbeitern Auswahl beim Sachbezug ermöglicht
- steuerliche Regeln automatisch berücksichtigt
Damit wird aus einem Tankgutschein eine flexible Benefit-Strategie.
Fazit
Tankgutscheine sind häufig als Sachbezug zulässig, weil sie innerhalb eines begrenzten Netzwerks eingesetzt werden.
Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht im einzelnen Gutschein, sondern in der strukturierten Bereitstellung von Benefits für unterschiedliche Mitarbeiter.
FAQ Tankgutschein Vergleich Sachbezug
Welcher Tankgutschein ist steuerfrei?
Alle Tankgutscheine mit begrenztem Akzeptanzsystem und ohne Bargeldfunktion.
Sind Tankkarten als Sachbezug erlaubt?
Nur als Prepaid Card Lösung. Nicht, wenn sie nachgelagert als Abrechnungssystem funktionieren.
Ist der Tankgutschein von ARAL besser als der von Shell?
Beide sind strukturell vergleichbar. Entscheidend ist die Verfügbarkeit für Mitarbeiter.
Was ist der beste Tankgutschein?
Der beste Tankgutschein ist der, der steuerlich zulässig und von den Mitarbeitern am häufigsten benutzt wird.
Ist der größte Tankgutschein automatisch der beste?
Nein. Entscheidend ist nicht nur die Netzgröße, sondern auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Mitarbeiter und die steuerliche Struktur.
Sind Tankkarten dasselbe wie Tankgutscheine?
Nein. Tankgutscheine sind vorab definierte Sachleistungen. Tankkarten sind häufig Abrechnungssysteme und müssen gesondert bewertet werden.
Kann ein Tankgutschein bei mehreren Marken zulässig sein?
Ja. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Marken, sondern ob das Akzeptanzsystem klar begrenzt ist. Beispiele sind Westfalen/Markant oder Star/ORLEN.
Warum reicht ein Tankgutschein oft nicht aus?
Weil nicht alle Mitarbeiter ein Auto nutzen oder regelmäßig tanken. Deshalb sind flexible Sachbezugslösungen mit Auswahlmöglichkeiten häufig sinnvoller.
Was ist die Alternative zum einzelnen Tankgutschein?
Alternativen sind Supermarkt-Gutscheine, regionale Sachbezugskarten oder Multi-Benefit-Lösungen, bei denen Mitarbeiter zwischen mehreren passenden Benefits wählen können.