Sprint / GO Tankgutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung für Arbeitgeber
Ein Tankgutschein von Sprint oder GO ist als Sachbezug zulässig, weil er ausschließlich innerhalb eines begrenzten Akzeptanzsystems eingesetzt wird und keine Bargeldfunktion besitzt.
Die Gutscheinkarten der Sprint- und GO-Tankstellen werden innerhalb eines gemeinsamen Systems betrieben. Für die steuerliche Einordnung ist nicht die Marke entscheidend, sondern die Einlösestruktur im Sinne von § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
Kurzantwort
Ein Sprint / GO Tankgutschein ist als Sachbezug zulässig, weil die Einlösung ausschließlich innerhalb des Sprint / GO Tankstellennetzes erfolgt und keine universelle Zahlungsmittelfunktion besteht.
Entscheidend ist die Einlösestruktur, nicht die Bezeichnung des Gutscheins.

Gesetzliche Grundlage
Ein Gutschein ist als Sachbezug zulässig, wenn:
- keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
- ein begrenztes Akzeptanzsystem besteht (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG)
- keine Barauszahlung möglich ist
Struktur der Sprint / GO Gutscheinkarten
Die Sprint- und GO-Tankstellen werden innerhalb eines gemeinsamen Systems betrieben. Gutscheinkarten sind innerhalb dieses Verbunds einlösbar.
Typische Merkmale:
- Einlösung ausschließlich im Sprint / GO Tankstellennetz
- kein offener Marktplatz
- keine freie Händlerwahl außerhalb des Systems
- keine universelle Zahlungsmittelfunktion
👉 Damit liegt ein klar abgegrenztes Händlernetz vor.
Primärquellenprüfung zu Sprint / GO Gutscheinen
Die steuerliche Bewertung basiert auf den offiziellen Produktinformationen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gutscheinkarten.
Wesentliche Primärquellen:
Aus den Quellen ergeben sich folgende zentrale Eigenschaften:
- Einlösung innerhalb des Sprint / GO Tankstellennetzes
- Gutscheine für Kraftstoffe sowie – je nach Typ – Waren und Dienstleistungen
- Ausschluss des Erwerbs weiterer Gutscheine
- kein Einsatz außerhalb des definierten Systems
Einordnung:
Die Gutscheine stellen kein offenes Zahlungssystem dar. Die Nutzung ist klar auf ein abgegrenztes Tankstellennetz beschränkt.
👉 Maßgeblich ist die Begrenzung des Akzeptanzsystems, nicht die Markenstruktur.
ZAG-Prüfung anhand der Bewertungsmatrix
Die Bewertung erfolgt anhand der ZAG-Bewertungsmatrix.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – begrenztes Händlernetz
Erfüllt.
Die Einlösung erfolgt ausschließlich innerhalb des Sprint / GO Tankstellennetzes.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG
Nicht erforderlich.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG
Nicht einschlägig.
Bewertungsergebnis (ZAG-Matrix)
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Begrenztes Händlernetz | ✔ Sprint / GO Netzwerk |
| Drittanbieter / Marktplatz | ❌ ausgeschlossen |
| Kauf weiterer Gutscheine | ❌ ausgeschlossen |
| Bargeldfunktion | ❌ nicht vorgesehen |
| Sachleistung nach ZAG | ✔ erfüllt |
| Sachbezug möglich | ✔ zulässig |
Ergebnis: Sprint / GO Tankgutscheine sind als Sachbezug zulässig, weil sie innerhalb eines klar begrenzten Akzeptanzsystems eingesetzt werden und keine Bargeldfunktion besitzen.
Einordnung als Tankgutschein
Der Sprint / GO Tankgutschein ist ein Sachbezug im Bereich der Gutscheine für Mobilität.
→ Tankgutschein als Sachbezug – Überblick und Bewertung
Das System gehört zu den Verbundlösungen mit mehreren Marken innerhalb eines einheitlichen Akzeptanznetzes.

Für welche Mitarbeitenden Tankgutscheine nicht geeignet sind
- Mitarbeitende mit Dienstwagen
- Mitarbeitende ohne eigenes Fahrzeug
- Mitarbeitende in urbanen Regionen
👉 Ein Tankgutschein wirkt nur bei tatsächlichem Mobilitätsbedarf mit einem privaten Fahrzeug.
Einordnung für Arbeitgeber
Diese Seite behandelt die steuerliche Einordnung von Sprint / GO Tankgutscheinen. Für Sie als Arbeitgeber stellt sich zusätzlich die Frage, wann Tankgutscheine im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden.
Tankgutscheine sind besonders sinnvoll, wenn Mitarbeitende regelmäßig ein Fahrzeug nutzen und der Fokus auf Mobilität liegt.
→ Tankgutscheine für Arbeitgeber
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass nicht alle Mitarbeitenden gleichermaßen profitieren.
- Mitarbeitende mit Dienstwagen haben bereits abgedeckte Mobilitätskosten
- Mitarbeitende ohne eigenes Fahrzeug profitieren nicht
- In urbanen Regionen ist der Bedarf häufig geringer
Die steuerliche Zulässigkeit eines Tankgutscheins beantwortet nicht die Frage, ob er für Ihre gesamte Belegschaft geeignet ist.
In vielen Unternehmen sind daher andere Sachbezüge besser geeignet, zum Beispiel:
- Supermarkt-Gutscheine (z. B. REWE-Gutschein als Sachbezug)
- regionale Sachbezugskarten mit breiter Einsetzbarkeit im Alltag
👉 Diese Lösungen sind für einen deutlich größeren Teil der Belegschaft relevant.
Der entscheidende Unterschied liegt dabei in der Flexibilität: Während ein Tankgutschein nur einen konkreten Anwendungsfall abdeckt, ermöglichen andere Sachbezüge eine Nutzung im Alltag.
In der Praxis setzen Unternehmen daher zunehmend auf Lösungen, bei denen Mitarbeitende selbst auswählen können, welcher Gutschein für sie sinnvoll ist.
Damit entsteht nicht nur steuerlicher Vorteil, sondern tatsächlicher Nutzen im Alltag der Mitarbeitenden.
→ Sachbezug flexibel für unterschiedliche Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter umsetzen
Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
Tankgutscheine sind in vielen Unternehmen ein Einstieg in steuerfreie Zusatzleistungen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass ein einzelner Benefit nicht alle Bedürfnisse innerhalb der Belegschaft abdeckt.
Typische Ergänzungen sind:
- Essenszuschuss: arbeitstäglicher Zuschuss für Mahlzeiten mit eigener steuerlicher Logik
- Internetzuschuss: pauschal versteuerte Leistung
- Mobilitätszuschuss: z. B. für ÖPNV
- Kita-Zuschuss: vollständig steuerfrei bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Erholungsbeihilfe: pauschal versteuerte Zusatzleistung
Diese Benefits unterscheiden sich sowohl in ihrer steuerlichen Behandlung als auch in ihrer praktischen Nutzung.
→ Überblick steuerfreie Benefits
Während ein Tankgutschein nur einen spezifischen Bedarf abdeckt, betreffen andere Leistungen unterschiedliche Lebensbereiche der Mitarbeitenden.
👉 Der größte Mehrwert entsteht daher nicht durch einen einzelnen Benefit, sondern durch die Kombination mehrerer Leistungen.
In der Praxis entsteht dadurch jedoch eine neue Herausforderung:
- unterschiedliche steuerliche Regelungen müssen parallel berücksichtigt werden
- mehrere Anbieter erhöhen den administrativen Aufwand
- unterschiedliche Präferenzen innerhalb der Belegschaft müssen abgebildet werden
Von einzelnen Benefits zur flexiblen Benefit-Struktur
Unternehmen setzen daher zunehmend auf strukturierte Lösungen, die verschiedene Benefits miteinander verbinden.
Diese ermöglichen es:
- verschiedene Sachbezüge zentral bereitzustellen
- Mitarbeitenden eine Auswahl an passenden Gutscheinen anzubieten
- steuerliche Grenzen automatisch zu berücksichtigen
- weitere Benefits schrittweise zu integrieren
Der entscheidende Vorteil liegt in der Flexibilität für die Mitarbeitenden: Jeder nutzt den Benefit, der im eigenen Alltag tatsächlich relevant ist.
→ Mehrere Benefits in einer strukturierten Lösung kombinieren
Fazit
Sprint / GO Tankgutscheine sind als Sachbezug zulässig, weil sie innerhalb eines klar abgegrenzten Tankstellennetzes eingesetzt werden und keine Bargeldfunktion besitzen.
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen möchten, finden Sie hier eine strukturierte Übersicht:
FAQ Sprint Gutschein / Go Gutschein als Sachezug
Ist ein Sprint Tankgutschein steuerfrei möglich?
Ja.
Ist ein GO Tankgutschein steuerfrei möglich?
Ja.
Warum ist der Gutschein von Sprint bzw. Go zulässig?
Weil ein begrenztes Händlernetz vorliegt.