Mobilität Gutschein als Sachbezug – wann er steuerfrei zulässig ist
Ein Mobilität Gutschein gilt als steuerfreier Sachbezug, wenn er keine Bargeldfunktion besitzt, nur innerhalb eines begrenzten Händlernetzes einlösbar ist und die 50-€-Freigrenze eingehalten wird.
Wichtig für Arbeitgeber:
Ein Mobilität Gutschein ist nicht automatisch ein Mobilitätszuschuss. Es handelt sich um unterschiedliche steuerliche Modelle.
Typische Anbieter im Segment Mobilität & Reisen sind:
- Tankgutschein
- Deutsche Bahn
- FlixBus
- Uber
- Sixt

Mobilität Gutschein Sachbezug – Kurzprüfung für Arbeitgeber
Ein Mobilitätsgutschein ist regelmäßig sachbezugskonform, wenn:
✔ keine Auszahlung in Bargeld möglich ist
✔ kein universelles Zahlungsmittel entsteht
✔ die Einlösung auf einen konkreten Anbieter begrenzt ist
✔ keine offene Marktplatzstruktur vorliegt
✔ die 50-€-Freigrenze eingehalten wird
✔ der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird
Mehr zur Freigrenze:
Rechtliche Grundlagen:
Bewertungsmatrix: Wann ein Mobilität Gutschein als Sachbezug zulässig ist
Gutscheine für Mobilität & Reisen sind als steuerfreier Sachbezug gemäß § 8 EStG nur zulässig, wenn sie als Sachleistung gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdienstegesetz (ZAG) gelten. Hierzu wurden die nachfolgenden Gutscheine systematisch mit der ZAG-Bewertungsmatrix geprüft.
| Einlösestruktur | Händlernetz | Einordnung |
|---|---|---|
| nur ein Anbieter (z. B. Sixt) | Eigenleistung | regelmäßig zulässig |
| Anbieterverbund | klar begrenzt | häufig zulässig |
| offene Plattform oder nur über MCC beschränktes System | breit | regelmäßig kritisch |
Kurzfazit für Arbeitgeber:
✔ Gutschein nur für einen konkreten Mobilitätsanbieter → regelmäßig zulässig
✖ offene Zahlungskarten mit breitem Einsatzbereich → regelmäßig kritisch
Vertiefung:
Wichtige Abgrenzung: Mobilität Gutschein ≠ Mobilitätszuschuss
Hier liegt die größte Verwechslungsgefahr.
Gutschein für Mobilität & Reisen als steuerfreier Sachbezug
- fällt unter die 50-€-Freigrenze
- ist eine Sachleistung
- Einlösung nur beim Anbieter möglich
Steuerfreier Mobilitätszuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)
- steuerfreie Arbeitgeberleistung
- Zuschuss zu Fahrtkosten
- eigene gesetzliche Grundlage
- nicht auf 50 € begrenzt
Ein Mobilität Gutschein im Sachbezug ersetzt also nicht den klassischen Mobilitätszuschuss. Der steuerfreie Mobilitätszuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG kann parallel genutzt werden – hat aber auch eigene steuerliche Regelungen.
Vertiefung zum Mobilitätszuschuss:
Besonderheit bei Reise- und Mobilitätsgutscheinen
Im Bereich Reisen entstehen steuerliche Risiken insbesondere durch:
- Plattformmodelle mit Drittanbietern
- Gutscheine mit breiter Einlösbarkeit (z. B. für Flüge, Hotels, Mietwagen kombiniert)
- Zahlungskarten mit mehreren MCC-Codes
Je breiter der Einsatzbereich, desto höher das Risiko, dass kein begrenztes Zahlungsnetzwerk vorliegt.
Systematische Übersicht:
Für welche Unternehmen eignen sich Gutscheine für Mobilität & Reisen?
Gutscheine für Mobilität & Reisen eignen sich besonders für:
- Unternehmen mit Außendienst
- Firmen mit vielen Pendlern
- Betriebe mit urbaner Belegschaft
Nicht jeder Mitarbeitende nutzt jedoch Mobilitätsangebote regelmäßig – daher deckt ein einzelner Gutschein selten alle Bedürfnisse ab.
Mobilität Gutscheine auch für Aufmerksamkeiten und Sachprämien nutzbar
Zulässige Gutscheine für Mobilität & Reisen können ebenfalls eingesetzt werden für:
1. Aufmerksamkeiten (60 € je Anlass)
z. B. bei:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
→ steuerfrei bis 60 € je Anlass.
2. Sachprämien nach § 37b EStG
Gutscheine für Mobilität & Reisen können als Incentive genutzt werden, z. B. für:
- Zielerreichung
- besondere Projekte
- Vertriebserfolge
Pro Mitarbeiter dürfen bis zu 10.000 € pro Jahr als Sachprämie gemäß § 37b EStG gewährt werden. Der Arbeitgeber versteuert pauschal, der Mitarbeitende erhält die Prämie steuerfrei.
Abgrenzung der Modelle
Für diese drei Benefits können ZAG-konforme Gutscheine also verwendet werden:
| Leistung | Grenze | Besteuerung |
|---|---|---|
| Monatlicher Sachbezug | 50 € | steuerfrei |
| Aufmerksamkeit | 60 € | steuerfrei |
| Sachprämie | bis 10.000 € p. a. | pauschal versteuert |
Vollständige Einordnung:
Einzelbewertungen im Segment Mobilität & Reisen
Die folgenden Gutscheine wurden anhand der ZAG-Bewertungsmatrix systematisch untersucht, ob sie steuerrechtlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG als Sachleistung zulässig sind:
Tankgutschein Sachbezug
Tankgutscheine gehören zu den bekanntesten Sachbezug-Gutscheinen.
Deutsche Bahn Gutschein Sachbezug
Abgrenzung zum Mobilitätszuschuss besonders relevant.
Sixt Gutschein Sachbezug
Regelmäßig Eigenleistung – Einlösebedingungen prüfen.
Uber Gutschein: kein Sachbezug!
Der Uber Gutschein gilt für Uber Fahrdienste und für Uber Eats
Flixbus Gutschein Sachbezug
Abgrenzung zum Mobilitätszuschuss besonders relevant.
→ Flixbus Gutschein als Sachbezug
Vergleich mit anderen Gutscheinsegmenten
Gutscheine für Mobilität & Reisen sind nur ein Segment im Sachbezug. Da ein einzelner Gutschein selten für alle Mitarbeiter der beste ist, lohnt sich auch ein Blick in die anderen Segmente
Weitere Branchen sind u.a.:
- Lebensmittel & Supermarkt
→ Gutschein für Lebensmittel & Supermarkt als Sachbezug - Mode & Sport
→ Gutschein für Mode & Sport als Sachbezug - Restaurant, Lieferdienst & sonstige Gastronomie
→ Gutschein für Restaurants, Lieferdienste & sonstige Gastronomie als Sachbezug
Alle geprüften Branchen für Gutscheine finden Sie hier:
Organisatorische Realität in Unternehmen
Ein einzelner Mobilität Gutschein als Sachbezug kann steuerlich zulässig sein.
In der Praxis entstehen jedoch:
- Prüfaufwand bei Plattformmodellen
- Abgrenzungsfragen zum Mobilitätszuschuss
- Dokumentationspflichten
- Freigrenzenkontrolle
Viele Unternehmen setzen daher auf strukturierte Gutscheinlösungen.
Solche Lösungen ermöglichen:
- Auswahl ausschließlich sachbezugskonformer Partner
- klare Trennung von Sachbezug und Zuschussmodellen
- zentrale Freigrenzenüberwachung
- Kombination mehrerer Gutscheinsegmente
→ strukturierte Gutschein- und Benefit-Lösung für Arbeitgeber
Sachbezug mit weiteren Benefits kombinieren
Mobilität Gutscheine als Sachbezug sind häufig nur ein einzelner Baustein. Die Kombination mit steuerfreien Mobilitätszuschüssen liegt auf der Hand.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer steuerfreier Mitarbeiterbenefits.
Nachdem der Effekt der Steuervorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter erkannt wird, ergänzen später viele Arbeitgeber beispielsweise um folgende Zusatzleistungen:
- Internetzuschuss
- Essenszuschuss
- Kita-Zuschuss
- Erholungsbeihilfe
→ Steuerfreie Benefits im Unternehmen
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil fundiert einordnen
Damit die steuerrechtlichen Anforderungen an die Benefits sauber umgesetzt werden, ohne den Verwaltungsaufwand stark zu erhöhen, ist es ratsam, eine flexibel erweiterbare Benefit-Lösung einzusetzen:
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Fazit: Mobilität Gutschein als Sachbezug
Ein Mobilität Gutschein kann als steuerfreier Sachbezug zulässig sein, wenn:
- keine Bargeldfunktion besteht
- ein begrenztes Händlernetz vorliegt
- die 50-€-Freigrenze eingehalten wird
Entscheidend ist die Einlösestruktur – nicht die Branche.
FAQ – Mobilität Gutschein Sachbezug
Ist ein Mobilität Gutschein steuerfrei?
Ja, wenn er als Sachleistung ausgestaltet ist und kein offenes Marktplatzsystem darstellt.
Unterscheidet sich ein Mobilität Gutschein als steuerfreier Sachbezug vom steuerfreien Mobilitätszuschuss?
Ja. Der Mobilitätszuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG ist eine eigenständige steuerfreie Arbeitgeberleistung mit eigener gesetzlicher Grundlage. Der steuerfreie Sachbezug hat dagegen § 8 EStG als gesetzliche Grundlage.
Sind Multi-Anbieter-Karten als Sachbezug problematisch?
Ja, sofern sie nur auf dem Branchencode (MCC) der Kartenanbieter basieren stellen sie häufig kein begrenztes Zahlungsnetzwerk dar.
Muss die Ausgabe der Gutscheine für Mobilität & Reisen dokumentiert werden?
Ja, bei einer Lohnsteuerprüfung ist eine ordnungsgemäße Dokumentation hilfreich.