Eventim Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG

Eventim-Gutscheine sind bei Mitarbeitenden beliebt, weil sie Erlebnisse ermöglichen: Konzerte, Shows, Sportevents oder Festivals.

Für Arbeitgeber stellt sich jedoch eine entscheidende Frage:

Ist ein Eventim Gutschein als steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG zulässig?

Seit dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 reicht es nicht mehr aus, dass ein Gutschein keine Barauszahlung erlaubt. Maßgeblich ist, ob die Einlösestruktur die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt.

Diese Seite prüft die steuerliche Zulässigkeit systematisch anhand der gesetzlichen Grundlagen und der offiziellen Eventim-Bedingungen.

→ Überblick: Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?
→ Sachbezug – steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine

Eventim Gutschein Sachbezug Prüfung nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG

Kurzantwort: Ist ein Eventim Gutschein steuerfrei möglich?

Ja – ein Eventim Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig.

Die Einlösung ist auf Ticketkäufe im Eventim-System beschränkt. Damit spricht vieles für eine stark begrenzte Warengruppe (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG).

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Gesetzliche Grundlage: ZAG-Prüfung vor Freigrenze

Ein Gutschein ist steuerlich nur begünstigt, wenn:

  1. keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
  2. eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht

Erst danach greifen:

  • 50-€-Sachbezug
  • 60-€-Aufmerksamkeit
  • § 37b Sachprämie

Rechtsgrundlagen:

Einlösestruktur des Eventim Gutscheins (Primärquelle)

Laut den offiziellen Gutscheinbedingungen von Eventim gilt:

  • Einlösung für Ticketkäufe über eventim.de
  • keine Barauszahlung
  • Restguthaben verbleibt als Gutschein
  • keine Verwendung für andere Gutscheine

Primärquelle:
https://www.eventim.de/faq/de_de/category/ticketkauf/subcategory/gutscheineinloesung/wie-loese-ich-einen-eventim-gutschein-ein/?faq=Geschenkgutschein
(Stand 03/2026)

Der Gutschein dient ausschließlich dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. veranstaltungsbezogenen Leistungen.

Systematische Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG

Im Folgenden wird systematisch mit der ZAG-Bewertungsmatrix geprüft, ob der Eventim Gutschein gemäß § 2 ZAG als Sachleistung zulässig ist.

10a – Begrenztes Händlernetz

Eventim vermittelt Tickets zahlreicher Veranstalter.
Damit liegt kein klassisches Filial- oder Eigenhandelsnetz vor.

10a ist daher nicht einschlägig.

10b – Stark begrenzte Warengruppe

Hier liegt der Kern der Bewertung.

Der Gutschein ist beschränkt auf:

  • Eintrittskarten
  • veranstaltungsbezogene Leistungen

Es handelt sich wirtschaftlich um eine klar definierte Leistungsart: Zugang zu Veranstaltungen.

Im Gegensatz zu Plattformen mit breitem Warensortiment (z. B. Amazon oder Google Play) ist die Einlösungsmöglichkeit funktional eng begrenzt.

Damit spricht vieles für eine stark begrenzte Warengruppe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG.

Entscheidungs-Matrix

Die Prüfkriterien und Ergebnisse der Bewertung werden hier zusammengefasst.

PrüfkriteriumEventim Gutschein
Physische WarenNein
Universelles SortimentNein
Drittanbieter-VeranstalterJa
LeistungsartEintritt zu Events
BargeldfunktionNein
§ 10a erfülltNein
§ 10b erfülltRegelmäßig ja
Sachbezug möglichJa

Ergebnis: Es kann von einem beschränkten Sortiment (Events) ausgegangen werden. Dementsprechend ist der eventim Gutschein als Sachleistung zulässig.

Steuerliche Einsatzmöglichkeiten

Da eine Sachleistung vorliegt, kommen folgende Modelle in Betracht:

EinsatzformMaximalbetragMöglich?
50 € Sachbezug50 € monatlich✔️ Ja
Aufmerksamkeit60 € pro Anlass✔️ Ja
Sachprämie § 37bbis 10.000 € p.a.✔️ Ja

Voraussetzungen:

  • Zusätzlichkeit
  • Einhaltung der Freigrenze
  • korrekte Dokumentation des Zuflusses

Gutschein Mitarbeiter steuerfrei richtig einsetzen
50-€-Freigrenze beim Sachbezug

Abgrenzung zu Plattformmodellen

Eventim unterscheidet sich deutlich von:

Amazon Gutschein
Google Play Gutschein
Apple Gutschein
Lieferando Gutschein

Dort bestehen breitere Leistungsportfolios oder Marktplatzstrukturen mit unterschiedlichen Warengruppen.

Eventim ist funktional auf Tickets begrenzt.

Praxisbewertung für Arbeitgeber

Eventim ist für Belegschaften attraktiv, insbesondere für:

  • jüngere Mitarbeitende
  • kulturinteressierte Teams
  • Incentives im Projektabschluss

Allerdings gilt:

Nicht jeder Mitarbeitende nutzt regelmäßig Veranstaltungen.

Bei heterogenen Belegschaften kann Wahlfreiheit sinnvoll sein.

Alternative Gutscheine für andere Segmente

Wenn eine breitere Auswahl gewünscht ist, sollten strukturell klar begrenzte Systeme eingesetzt werden.

Typische Alternativen:

Entertainment & Media
→ Kino Gutschein als Sachbezug
→ Spotify Gutschein als Sachbezug

Lebensmittel & Supermarkt
→ REWE Gutschein als Sachbezug

Drogerie
→ Rossmann Gutschein als Sachbezug

Mode & Sport
→ Nike Gutschein als Sachbezug

Übersicht geprüfter Gutscheine:
→ Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

Warum viele HR-Abteilungen strukturierte Lösungen einsetzen

Auch bei zulässigen Einzelgutscheinen entsteht administrativer Aufwand:

  • Bestellung und Verteilung
  • Freigrenzenkontrolle
  • Dokumentation des Zuflusses
  • Kombination mit weiteren Benefits

Digitale Systeme ermöglichen:

  • ausschließlich sachbezugskonforme Gutscheine
  • automatische Freigrenzenüberwachung
  • flexible Branchenwahl für Mitarbeitende
  • Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

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Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

Ein Eventim Gutschein kann kombiniert werden mit:

  • 50-€-Sachbezug
  • Essenszuschuss
  • Internetzuschuss
  • Mobilitätszuschuss
  • Sachprämien

Eine integrierte Struktur verhindert, dass einzelne Gutscheinmodelle isoliert verwaltet werden müssen.

Überblick steuerfreie Benefits
Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren

Fazit: Eventim Gutschein regelmäßig sachbezugsfähig

Ein Eventim Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig.

Die Einlösungsmöglichkeit ist funktional auf eine klar definierte Leistungsart (Eintrittskarten/Veranstaltungen) beschränkt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Damit spricht die systematische Prüfung für eine Einordnung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG.

Bei Einhaltung von Zusätzlichkeit, Freigrenze und Dokumentation kann der Gutschein steuerlich genutzt werden.

FAQ – Eventim Gutschein Sachbezug

Ist ein Eventim Gutschein steuerfrei möglich?

Ja, regelmäßig als 50-€-Sachbezug.

Warum ist Eventim anders als Amazon?

Amazon bietet ein sehr breites Warensortiment. Eventim ist auf Tickets begrenzt.

Gibt es eine Bargeldfunktion?

Nein.

Kann ein Eventim Gutschein als Aufmerksamkeit genutzt werden?

Ja, bis 60 € pro Anlass.

Ist ein Eventim-Gutschein als pauschal versteuerte Sachprämie nach § 37b EStG möglich?

Ja.