Eventim Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Eventim-Gutscheine sind bei Mitarbeitenden beliebt, weil sie Erlebnisse ermöglichen: Konzerte, Shows, Sportevents oder Festivals.
Für Arbeitgeber stellt sich jedoch eine entscheidende Frage:
Ist ein Eventim Gutschein als steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG zulässig?
Seit dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 reicht es nicht mehr aus, dass ein Gutschein keine Barauszahlung erlaubt. Maßgeblich ist, ob die Einlösestruktur die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt.
Diese Seite prüft die steuerliche Zulässigkeit systematisch anhand der gesetzlichen Grundlagen und der offiziellen Eventim-Bedingungen.
→ Überblick: Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?
→ Sachbezug – steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine

Kurzantwort: Ist ein Eventim Gutschein steuerfrei möglich?
Ja – ein Eventim Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig.
Die Einlösung ist auf Ticketkäufe im Eventim-System beschränkt. Damit spricht vieles für eine stark begrenzte Warengruppe (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG).
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlage: ZAG-Prüfung vor Freigrenze
Ein Gutschein ist steuerlich nur begünstigt, wenn:
- keine Geldleistung vorliegt (§ 8 EStG)
- eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht
Erst danach greifen:
- 50-€-Sachbezug
- 60-€-Aufmerksamkeit
- § 37b Sachprämie
Rechtsgrundlagen:
Einlösestruktur des Eventim Gutscheins (Primärquelle)
Laut den offiziellen Gutscheinbedingungen von Eventim gilt:
- Einlösung für Ticketkäufe über eventim.de
- keine Barauszahlung
- Restguthaben verbleibt als Gutschein
- keine Verwendung für andere Gutscheine
Primärquelle:
https://www.eventim.de/faq/de_de/category/ticketkauf/subcategory/gutscheineinloesung/wie-loese-ich-einen-eventim-gutschein-ein/?faq=Geschenkgutschein
(Stand 03/2026)
Der Gutschein dient ausschließlich dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. veranstaltungsbezogenen Leistungen.
Systematische Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Im Folgenden wird systematisch mit der ZAG-Bewertungsmatrix geprüft, ob der Eventim Gutschein gemäß § 2 ZAG als Sachleistung zulässig ist.
10a – Begrenztes Händlernetz
Eventim vermittelt Tickets zahlreicher Veranstalter.
Damit liegt kein klassisches Filial- oder Eigenhandelsnetz vor.
10a ist daher nicht einschlägig.
10b – Stark begrenzte Warengruppe
Hier liegt der Kern der Bewertung.
Der Gutschein ist beschränkt auf:
- Eintrittskarten
- veranstaltungsbezogene Leistungen
Es handelt sich wirtschaftlich um eine klar definierte Leistungsart: Zugang zu Veranstaltungen.
Im Gegensatz zu Plattformen mit breitem Warensortiment (z. B. Amazon oder Google Play) ist die Einlösungsmöglichkeit funktional eng begrenzt.
Damit spricht vieles für eine stark begrenzte Warengruppe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG.
Entscheidungs-Matrix
Die Prüfkriterien und Ergebnisse der Bewertung werden hier zusammengefasst.
| Prüfkriterium | Eventim Gutschein |
|---|---|
| Physische Waren | Nein |
| Universelles Sortiment | Nein |
| Drittanbieter-Veranstalter | Ja |
| Leistungsart | Eintritt zu Events |
| Bargeldfunktion | Nein |
| § 10a erfüllt | Nein |
| § 10b erfüllt | Regelmäßig ja |
| Sachbezug möglich | Ja |
Ergebnis: Es kann von einem beschränkten Sortiment (Events) ausgegangen werden. Dementsprechend ist der eventim Gutschein als Sachleistung zulässig.
Steuerliche Einsatzmöglichkeiten
Da eine Sachleistung vorliegt, kommen folgende Modelle in Betracht:
| Einsatzform | Maximalbetrag | Möglich? |
|---|---|---|
| 50 € Sachbezug | 50 € monatlich | ✔️ Ja |
| Aufmerksamkeit | 60 € pro Anlass | ✔️ Ja |
| Sachprämie § 37b | bis 10.000 € p.a. | ✔️ Ja |
Voraussetzungen:
- Zusätzlichkeit
- Einhaltung der Freigrenze
- korrekte Dokumentation des Zuflusses
→ Gutschein Mitarbeiter steuerfrei richtig einsetzen
→ 50-€-Freigrenze beim Sachbezug
Abgrenzung zu Plattformmodellen
Eventim unterscheidet sich deutlich von:
→ Amazon Gutschein
→ Google Play Gutschein
→ Apple Gutschein
→ Lieferando Gutschein
Dort bestehen breitere Leistungsportfolios oder Marktplatzstrukturen mit unterschiedlichen Warengruppen.
Eventim ist funktional auf Tickets begrenzt.
Praxisbewertung für Arbeitgeber
Eventim ist für Belegschaften attraktiv, insbesondere für:
- jüngere Mitarbeitende
- kulturinteressierte Teams
- Incentives im Projektabschluss
Allerdings gilt:
Nicht jeder Mitarbeitende nutzt regelmäßig Veranstaltungen.
Bei heterogenen Belegschaften kann Wahlfreiheit sinnvoll sein.
Alternative Gutscheine für andere Segmente
Wenn eine breitere Auswahl gewünscht ist, sollten strukturell klar begrenzte Systeme eingesetzt werden.
Typische Alternativen:
Entertainment & Media
→ Kino Gutschein als Sachbezug
→ Spotify Gutschein als Sachbezug
Lebensmittel & Supermarkt
→ REWE Gutschein als Sachbezug
Drogerie
→ Rossmann Gutschein als Sachbezug
Mode & Sport
→ Nike Gutschein als Sachbezug
Übersicht geprüfter Gutscheine:
→ Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?
Warum viele HR-Abteilungen strukturierte Lösungen einsetzen
Auch bei zulässigen Einzelgutscheinen entsteht administrativer Aufwand:
- Bestellung und Verteilung
- Freigrenzenkontrolle
- Dokumentation des Zuflusses
- Kombination mit weiteren Benefits
Digitale Systeme ermöglichen:
- ausschließlich sachbezugskonforme Gutscheine
- automatische Freigrenzenüberwachung
- flexible Branchenwahl für Mitarbeitende
- Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
→ Sachbezug rechtssicher und flexibel umsetzen mit NettoBooster
Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
Ein Eventim Gutschein kann kombiniert werden mit:
- 50-€-Sachbezug
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- Mobilitätszuschuss
- Sachprämien
Eine integrierte Struktur verhindert, dass einzelne Gutscheinmodelle isoliert verwaltet werden müssen.
→ Überblick steuerfreie Benefits
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Fazit: Eventim Gutschein regelmäßig sachbezugsfähig
Ein Eventim Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig.
Die Einlösungsmöglichkeit ist funktional auf eine klar definierte Leistungsart (Eintrittskarten/Veranstaltungen) beschränkt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Damit spricht die systematische Prüfung für eine Einordnung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG.
Bei Einhaltung von Zusätzlichkeit, Freigrenze und Dokumentation kann der Gutschein steuerlich genutzt werden.
FAQ – Eventim Gutschein Sachbezug
Ist ein Eventim Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, regelmäßig als 50-€-Sachbezug.
Warum ist Eventim anders als Amazon?
Amazon bietet ein sehr breites Warensortiment. Eventim ist auf Tickets begrenzt.
Gibt es eine Bargeldfunktion?
Nein.
Kann ein Eventim Gutschein als Aufmerksamkeit genutzt werden?
Ja, bis 60 € pro Anlass.
Ist ein Eventim-Gutschein als pauschal versteuerte Sachprämie nach § 37b EStG möglich?
Ja.