Rossmann Gutschein als Sachbezug – steuerliche Bewertung für Arbeitgeber

Rossmann Geschenkgutscheine werden häufig im Rahmen von steuerfreien Mitarbeiterbenefits eingesetzt. Für die steuerliche Einordnung ist nicht die Marke des Gutscheins entscheidend, sondern die Einlösestruktur im Sinne von § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Gutschein Sachbezug Anbieter – Überblick

Rossmann Gutschein als steuerlich zulässiger Sachbezug für Mitarbeiter im Unternehmen

Kurzantwort für Arbeitgeber

Ein Rossmann Gutschein ist typischerweise als Sachbezug zulässig, da er ausschließlich in stationären Rossmann-Filialen eingelöst werden kann, keine Bargeldfunktion besitzt und kein Zugriff auf Drittanbieter über Online-Marktplätze besteht.

Offizielle Einlösebedingungen (Primärquelle)

Nach den offiziellen Informationen von Rossmann gilt:

  • Einlösung ausschließlich in stationären Rossmann-Filialen in Deutschland
  • Keine Einlösung im Onlineshop
  • Keine Auszahlung in Bargeld
  • Kein Einsatz bei Drittanbietern

Primärquelle:
https://www.rossmann.de/de/service-und-hilfe/geschenkgutscheine
(Stand 03/2026)

Damit ist die Einlösestruktur klar auf das Filialnetz der Dirk Rossmann GmbH begrenzt.

Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG

Im nächsten Schritt erfolgt die juristische Einordnung nach den drei ZAG-Varianten.

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG – Begrenztes Händlernetz

Ein begrenztes Netz liegt vor, wenn die Einlösung ausschließlich bei einem klar abgegrenzten Händlerkreis möglich ist.

Da Rossmann Gutscheine ausschließlich im Filialnetz einlösbar sind, ist diese Voraussetzung erfüllt.

→ 10a ZAG: erfüllt

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG – Stark begrenztes Sortiment

Diese Variante greift bei extrem enger Warengruppenbindung.

Rossmann führt jedoch ein breites Drogeriesortiment (Kosmetik, Hygiene, Haushalt, Lebensmittel etc.).

→ 10b ZAG: nicht einschlägig

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 c ZAG – Zwecksystem

Diese Variante betrifft zweckgebundene Systeme wie Essenszuschüsse.

Rossmann Gutscheine sind nicht auf eine privilegierte Leistung beschränkt.

→ 10c ZAG: nicht einschlägig

Bargeldfunktion

Rossmann Geschenkkarten erlauben nach den offiziellen Informationen von Rossmann keine Auszahlung in Bargeld. Ein Restguthaben wird nicht erstattet, sondern bleibt als Guthaben oder verfällt nach Ablauf der Gültigkeit. Anfangs-, Rest- oder Rückgabewerte werden nicht ausgezahlt.

Primärquelle:
https://www.rossmann-gutscheine.de/shop/cart.html
(Stand 03/2026)

Eine Bargeldleistung im Sinne des § 8 EStG liegt daher nicht vor.

Strukturprüfung des Rossmann Gutscheins

Für die steuerliche Einordnung prüfen wir zunächst die tatsächliche Systemstruktur.

Die folgende Tabelle zeigt die maßgeblichen Prüfkriterien:

PrüfkriteriumBewertung Rossmann
Marktplatz vorhandenNein
Drittanbieter einlösbarNein
Online-Einlösung möglichNein
Einlösung ausschließlich FilialnetzJa
BargeldfunktionNein
Sachleistung im Sinne des ZAGJa
Sachbezug möglichJa

Damit liegt ein klar abgegrenztes Händlernetz vor. Der Rossmann Gutschein ist als Sachleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG einzuordnen

Steuerliche Einsatzmöglichkeiten

Sofern die allgemeinen Sachbezugsregeln eingehalten werden (Zusätzlichkeit, Freigrenze, Zuflusszeitpunkt), kann ein Rossmann Gutschein in folgenden Formen eingesetzt werden:

EinsatzformMaximalbetragZulässigVoraussetzung
Sachbezug (§ 8 EStG)50 € pro MonatJaFreigrenze beachten
Aufmerksamkeit (R 19.6 LStR)60 € pro AnlassJapersönlicher Anlass
Sachprämie (§ 37b EStG)10.000 € p. J.Japauschal versteuert

Rossmann Gutscheine können sowohl als Sachbezug, als steuerfreie Aufmerksamkeit für persönliche Anlässe als auch als pauschal versteuerte Sachprämie verwendet werden.

Praxisbewertung für Arbeitgeber

Rossmann Gutscheine gelten als relativ einfach strukturierter Sachbezug, da sie klar auf ein begrenztes Händlernetz (stationäre Filialen) begrenzt sind und keine Bargeldfunktion besitzen. Steuerrechtlich sauber ist:

  • Festzulegen, welche konkreten Geschenkkarten eingesetzt werden.
  • Die Ausgabe an Mitarbeitende sauber zu dokumentieren (Zuflussprinzip).
  • Die 50 €-Freigrenze einzuhalten.

Beliebte Fehler sind:

  • Ausstellung mehrerer Gutscheine im selben Monat
  • Fehlende Dokumentation bei Ausgabe
  • Verwechselung mit Partner- oder Wunschgutscheinen

Typische Fehler beim Sachbezug

Einordnung in Branche Drogerie

Der vorliegende Gutschein gehört branchenbezogen in den Bereich Drogerie. In dieser Branche hängt die steuerliche Zulässigkeit regelmäßig davon ab, ob ein klar begrenztes Händlernetz oder eine stark eingeschränkte Warengruppe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG vorliegt.

Eine systematische Übersicht aller Gutscheine dieser Branche sowie deren typische Strukturmerkmale finden Sie hier:

Drogerie Gutscheine als Sachbezug

Alternative Gutscheinlösungen

Wenn Mitarbeitende Wahlfreiheit wünschen, sollten strukturell zulässige Systeme zur Auswahl stehen:

Lebensmittel & Supermarkt
REWE Gutschein als Sachbezug

Mode & Apparel
Zalando Gutschein als Sachbezug

Elektronik
Apple Gutschein als Sachbezug

Vollständige Übersicht:
Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

Warum viele HR-Abteilungen strukturierte Lösungen bevorzugen

Auch bei klar zulässigen Gutscheinen wie Rossmann besteht administrativer Aufwand:

  • Bestellung und Handhabung einzelner Gutscheinarten
  • Dokumentierte Ausgabe zum richtigen Zeitpunkt
  • Automatische Kontrolle der Freigrenze

Mit steigender Mitarbeiterzahl werden diese Prozesse komplexer. Vorteile strukturierter Benefit-Lösungen:

✔ Automatische Freigrenzen-Überwachung
✔ Einheitliche Dokumentation
✔ Auswahl nur steuerlich geprüfter Gutscheine
✔ Geringerer Abstimmungsaufwand mit Payroll

Sachbezug rechtssicher und flexibel umsetzen mit NettoBooster

Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

Ein einzelner Gutschein ist häufig nur ein Baustein. Durch Kombination mit weiteren steuerfreien oder pauschal versteuerten Leistungen wie Internetzuschuss, Kita-Zuschuss, Essenszuschuss, Mobilitätszuschuss oder pauschal versteuerte Sachprämie steigt die Netto-Kaufkraft der Mitarbeitenden ohne zusätzliche Lohnnebenkosten.

Überblick steuerfreie Benefits

Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren

Eine konsistente Benefit-Architektur verhindert, dass einzelne Gutscheinfragen zur Schwachstelle werden.

Fazit

Rossmann Gutscheine sind aufgrund der klaren Einlöse- und Geltungsregeln grundsätzlich als steuerfreier Sachbezug nach § 8 EStG und § 2 ZAG möglich, wenn sie ausschließlich für stationäre Filialkäufe der Dirk Rossmann GmbH verwendet werden.

Sie sind daher eine geeignete Option im Rahmen steuerfreier Mitarbeiterbenefits – bei korrekter Umsetzung & Dokumentation.

FAQ zum Rossmann Gutschein als Sachbezug

Ist ein Rossmann Gutschein steuerfrei möglich?

Ja, solange man damit nicht an Bargeld kommt und die sonstigen Sachbezug-Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ein Rossmann Gutschein in Bargeld umgewandelt werden?

Nein, für den Rossmann Gutschein ist der Umtausch in Bargeld ausgeschlossen.

Warum nutzen Unternehmen strukturierte Gutscheinlösungen wie NettoBooster?

Zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand im Unternehmen, für mehr Flexibilität bei den Mitarbeitern und um eine konsistente und rechtskonforme Umsetzung zu erreichen.

Kann ich den Rossmann Gutschein online einlösen?

Kann ich ihn online einlösen?