dm Gutschein als Sachbezug – steuerlich zulässig und im Alltag sinnvoll nutzbar

dm-Gutscheine gehören zu den am häufigsten eingesetzten Händlergutscheinen im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs. Für Arbeitgeber ist jedoch nicht die Markenbekanntheit oder Alltagsrelevanz entscheidend, sondern die steuerliche Einordnung im Sinne von § 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.

Maßgeblich ist, ob eine strukturelle Begrenzung des Einlösesystems vorliegt und ob der Gutschein keine Bargeldfunktion besitzt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, liegt eine Sachleistung vor.

Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

dm Gutschein als steuerlich zulässiger Sachbezug für Mitarbeiter im Unternehmen

Kurzantwort für Arbeitgeber

Ein dm Gutschein ist als steuerfreier Sachbezug zulässig.

Die Einlösung erfolgt ausschließlich im dm-Filialnetz sowie im eigenen Online-Shop. Es existiert kein offenes Drittanbieter-Marktplatzsystem. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Die strukturelle Begrenzung erfolgt über § 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG (begrenztes Händlernetz). Damit liegt eine Sachleistung im Sinne des § 8 EStG vor.

Gesetzliche Grundlage

Die steuerliche Bewertung erfolgt in zwei Stufen:

  1. Sachleistung oder Geldleistung?
    (§ 8 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG)
  2. Steuerfreiheit innerhalb der Freigrenze?
    (50 € monatlich bei Zusätzlichkeit)

Ein Gutschein ist nur dann steuerlich begünstigt, wenn:

  • keine Bargeldfunktion besteht
  • er nicht wie ein universelles Zahlungsmittel funktioniert
  • eine strukturelle Begrenzung des Systems vorliegt

Sachbezug steuerliche Grundlagen

ZAG-Bewertungsmatrix

Einlösbarkeit des dm Gutscheins

Nach den offiziellen Gutscheinbedingungen von dm sind Geschenkkarten einlösbar:

  • in allen dm-Filialen
  • im Online-Shop unter dm.de
  • ausschließlich für das dm-eigene Sortiment

Quelle:
https://www.dm.de/service/geschenkkarten

In den Online-AGB wird als Vertragspartner die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG ausgewiesen. Ein Hinweis auf ein offenes Drittanbieter-Verkaufssystem findet sich dort nicht.

Das bedeutet:

  • Kein offener Marktplatz
  • Kein Verkauf durch externe Händler
  • Kein Plattformmodell

Nicht möglich sind:

  • Barauszahlung
  • Auszahlung von Restguthaben
  • Überweisung in Geld
  • geldähnliche Umwandlung

Damit ist die Einlösung klar auf das dm-System beschränkt.

ZAG-Prüfung des dm Gutscheins

Die steuerliche Bewertung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.

Begrenztes Händlernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG)

Hier liegt die maßgebliche Einordnung.

Der Gutschein ist ausschließlich im dm-Filialnetz und im eigenen Online-Shop einlösbar. Das System ist klar abgrenzbar.

Die Größe des Unternehmens ist dabei irrelevant. Entscheidend ist die strukturelle Begrenzung.

Das begrenzte Händlernetz erfüllt § 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG.

Stark begrenztes Sortiment (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG)

Nicht erforderlich.

Das Sortiment ist breit und umfasst unter anderem:

  • Drogerieartikel
  • Pflegeprodukte
  • Haushaltswaren
  • Babybedarf
  • Tierbedarf
  • Kosmetik

Die Einordnung erfolgt daher nicht über eine Warengruppenbegrenzung, sondern über das Händlernetz.

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 c ZAG – Zwecksystem

Nicht einschlägig.

Strukturübersicht

Die folgenden Kriterien sind für die Sachbezugsfähigkeit entscheidend:

PrüfkriteriumBewertung
Offener MarktplatzNein
Drittanbieter-VerkaufssystemNein
Begrenztes HändlernetzJa
BargeldfunktionNein
Sachleistung im Sinne des ZAGJa

Ergebnis: Der dm Gutschein ist eine Sachleistung.

Steuerliche Einsatzmöglichkeiten

Da eine Sachleistung vorliegt, sind folgende Einsatzformen zulässig:

Benefit-ArtMaximalbetragErgebnis
Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG)50 € pro MonatZulässig
Aufmerksamkeit (R 19.6 LStR)60 € pro AnlassZulässig
Sachprämie (§ 37b EStG)10.000 € pro JahrZulässig

Wichtig ist die Einhaltung des Zuflussprinzips: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Mitarbeiter, nicht der spätere Einlösungszeitpunkt.

50 € Sachbezug Freigrenze

Typische Fehler beim Sachbezug

Praxisbewertung für Arbeitgeber

Ein dm Gutschein ist steuerlich klar zulässig.

Organisatorisch stellt sich jedoch eine andere Frage:

Ist ein einzelner Drogerie-Gutschein für die gesamte Belegschaft gleichermaßen attraktiv?

Unterschiedliche Lebensphasen führen zu unterschiedlichen Präferenzen:

  • Familien mit Kindern nutzen Drogerieprodukte regelmäßig.
  • Andere Mitarbeitende bevorzugen Lebensmittel- oder Mobilitätsgutscheine.
  • Wieder andere wünschen Elektronik- oder Einrichtungsgutscheine.

Je heterogener die Belegschaft, desto stärker wird die Begrenzung einzelner Händlerlösungen sichtbar.

Mit wachsender Mitarbeiterzahl steigen zudem:

  • Verwaltungsaufwand bei mehreren Gutscheinarten
  • Abstimmungsbedarf mit Payroll
  • Risiko fehlerhafter Freigrenzenkontrolle.

Einordnung in Branche Drogerie

Der vorliegende Gutschein gehört branchenbezogen in den Bereich Drogerie. In dieser Branche hängt die steuerliche Zulässigkeit regelmäßig davon ab, ob ein klar begrenztes Händlernetz oder eine stark eingeschränkte Warengruppe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG vorliegt.

Eine systematische Übersicht aller Gutscheine dieser Branche sowie deren typische Strukturmerkmale finden Sie hier:

Drogerie Gutscheine als Sachbezug

Alternative Gutscheinlösungen

Wenn Wahlfreiheit gewünscht ist, sollten mehrere strukturell zulässige Systeme kombiniert werden.

Typische Alternativen sind:

Lebensmittel & Supermarkt

REWE Gutschein als Sachbezug
EDEKA Gutschein als Sachbezug

Weitere Gutscheine für Lebensmittel & Supermarkt

Wohnen, Baumarkt & Garten

IKEA Gutschein als Sachbezug
OBI Baumarkt Gutschein als Sachbezug

Weitere Baumarkt Gutscheine als Sachbezug

Elektronik & Technik

Apple Gutschein als Sachbezug
MediaMarkt Gutschein als Sachbezug

Weitere Technik Gutscheine als Sachbezug

Übersicht

Die vollständige Übersicht aller geprüften Gutscheine finden Sie hier:

Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

Strukturierte Umsetzung für größere Unternehmen

Ein dm Gutschein ist aufgrund der geschlossenen Händlerstruktur regelmäßig sachbezugskonform.

In vielen Unternehmen entsteht jedoch mit wachsender Mitarbeiterzahl ein organisatorisches Thema:

  • Unterschiedliche Präferenzen (Lebensmittel, Elektronik, Mobilität etc.)
  • Mehrere parallel verwaltete Gutscheinsysteme
  • Zunehmender Abstimmungsaufwand mit Payroll

Je mehr Einzellösungen eingesetzt werden, desto komplexer wird die Verwaltung.

Viele Unternehmen entscheiden sich daher für strukturierte Sachbezugssysteme, bei denen ausschließlich zulässige Händler integriert sind, die Auswahl jedoch flexibel bleibt.

Das reduziert:

  • administrativen Aufwand
  • Fehlerquellen
  • Dokumentationsrisiken

Und erhöht gleichzeitig die wahrgenommene Wertigkeit des Benefits.

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Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

In vielen Unternehmen ist der Gutschein nur ein Baustein innerhalb einer umfassenderen Benefit-Strategie. Sobald der steuerfreie Sachbezug mit weiteren Mitarbeiterbenefits wie Internetzuschuss, Kita-Zuschuss, Essenszuschuss oder Mobilitätszuschuss kombiniert wird, steigt die Netto-Kaufkraft der Mitarbeitenden spürbar – ohne proportional steigende Lohnnebenkosten.

Eine flexible Benefit-Lösung sorgt dafür, dass unterschiedliche Benefits nebeneinander eingesetzt werden können, ohne steuerliche Risiken zu erzeugen.

Überblick steuerfreie Benefits
Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren

Eine konsistente Struktur verhindert, dass einzelne Gutscheinfragen zur Schwachstelle der gesamten Benefit-Architektur werden.

Fazit

Ein dm Gutschein ist als steuerfreier Sachbezug zulässig.

Die Einordnung erfolgt über § 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG (begrenztes Händlernetz). Entscheidend ist nicht die Sortimentsbreite, sondern die strukturelle Begrenzung auf das dm-System ohne Drittanbieter-Marktplatz.

Für Arbeitgeber ist der dm Gutschein daher steuerlich unproblematisch – organisatorisch jedoch nur eine von mehreren möglichen Lösungen.

FAQ dm Gutschein als Sachbezug

Ist ein dm Gutschein steuerfrei möglich?

Ja, wenn keine Bargeldfunktion besteht und die Voraussetzungen zum Sachbezug bzw. für persönliche Aufmerksamkeiten erfüllt sind.

Spielt beim dm Gutschein die Sortimentsbreite eine Rolle?

Nein. Maßgeblich ist beim dm Gutschein die Einlösestruktur, nicht die Anzahl der Produktkategorien.

Ist dm ein Marktplatz?

Nein. Es existiert kein offenes Drittanbieter-Verkaufssystem.

Wann gilt der Gutschein als zugeflossen?

Mit Bereitstellung an den Mitarbeitenden.