Toom Gutschein als Sachbezug – steuerfrei möglich nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG?
Gutscheine aus dem Bereich Bauen, Wohnen und Garten sind für viele Mitarbeitende attraktiv – von Renovierungsprojekten bis zur Gartengestaltung. Steuerlich entscheidend ist jedoch nicht das Sortiment, sondern die Einlösestruktur.
Die zentrale Frage lautet:
Ist ein Toom Gutschein als Sachbezug zulässig – oder liegt ein zu breites Zahlungssystem vor?
Maßgeblich ist, ob eine Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG besteht.
Diese Seite prüft den Toom Gutschein als Sachbezug systematisch für Arbeitgeber.
→ Überblick: Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?
→ Sachbezug – steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine

Kurzantwort: Ist ein Toom Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, regelmäßig. Ein Toom Gutschein ist typischerweise als steuerfreier Sachbezug zulässig, weil er ausschließlich im Toom-Händlersystem einlösbar ist und keine Barauszahlung möglich ist. Damit liegt regelmäßig ein begrenztes Händlernetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG vor.
Gesetzliche Grundlage: Erst ZAG-Struktur, dann Freigrenze
Ein Gutschein ist nur dann steuerfrei nutzbar, wenn:
- keine Geldleistung im Sinne des § 8 EStG vorliegt
- eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG gegeben ist
Erst danach sind möglich:
- 50 € monatlicher Sachbezug
- 60 € Aufmerksamkeit
- Sachprämie nach § 37b EStG
Ohne erfüllte ZAG-Struktur keine Steuerfreiheit.
Rechtsgrundlagen:
- § 8 EStG – Sachbezug
- § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG – Abgrenzung Sachleistung vs. Geldleistung
- BMF-Schreiben vom 15.03.2022
Das BMF stellt klar: Nur Gutscheine, die unter die ZAG-Ausnahme fallen, gelten als Sachleistung.
Einlösestruktur des Toom Gutscheins (Primärquelle)
Für die steuerliche Bewertung ist entscheidend, wo der Gutschein eingelöst werden kann.
Toom Geschenkkarten sind laut offiziellen Angaben einlösbar:
- in teilnehmenden Toom Baumärkten
- innerhalb des Toom-Systems
Nicht vorgesehen ist typischerweise:
- Barauszahlung
- freie Nutzung außerhalb des Toom-Händlersystems
Primärquelle:
https://toom.de/agb/gutscheinkarte/
(Stand 03/2026)
Die Einlösung ist damit auf einen klar abgegrenzten Händler beschränkt.
Systematische Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Mit der ZAG-Bewertungsmatrix wird systematisch geprüft, ob der toom Baumarkt Gutschein gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG als Sachleistung zulässig ist.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – Begrenztes Händlernetz
Ein begrenztes Händlernetz liegt vor, wenn die Einlösung ausschließlich bei einem klar definierten Händler oder Händlerverbund möglich ist.
Beim Toom Gutschein ist dies regelmäßig der Fall:
- Einlösung nur bei Toom
- kein offenes Plattformmodell
- keine freie Drittanbieterstruktur
- keine Bargeldfunktion
Die strukturierte Bewertung:
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Einlösung nur bei Toom | Ja |
| Offener Marktplatz | Nein |
| Drittanbieter außerhalb Toom | Nein |
| Bargeldfunktion | Nein |
| § 2 Abs. 1 Nr. 10a erfüllt | Ja |
Damit liegt regelmäßig ein begrenztes Händlernetz vor.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG – Stark begrenzte Warengruppe
Eine stark begrenzte Warengruppe ist hier nicht erforderlich, da die Einordnung bereits über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG erfolgt.
Das breite Sortiment (Werkzeuge, Garten, Baustoffe etc.) ist steuerlich unschädlich, solange die Einlösung ausschließlich im Toom-System erfolgt.
Entscheidungslogik für Arbeitgeber
Für die Praxis hilft folgende Einordnung:
- Gutschein nur bei einem einzelnen Händler einlösbar → regelmäßig zulässig
- Gutschein bei mehreren unabhängigen Händlern einlösbar → genauer prüfen
- Gutschein auf offenem Marktplatz einlösbar → regelmäßig kritisch
Der Toom Gutschein gehört typischerweise in die erste Kategorie.
Zuflussprinzip und 50-€-Freigrenze
Der steuerliche Zufluss erfolgt im Monat der Gutschein-Übergabe. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Mitarbeitende wirtschaftlich über den Gutschein verfügen kann.
Die spätere Einlösung im Baumarkt ist steuerlich unbeachtlich.
Für die 50-€-Freigrenze zählt ausschließlich der Übergabemonat.
Steuerliche Einsatzmöglichkeiten des toom Baumarkt Gutscheins
Da eine Sachleistung vorliegt, kommen folgende Modelle in Betracht:
| Einsatzform | Maximalbetrag | Zulässig? |
|---|---|---|
| 50 € Sachbezug (§ 8 EStG) | 50 € monatlich | ✔ Ja |
| Aufmerksamkeit | 60 € pro Anlass | ✔ Ja |
| Sachprämie (§ 37b EStG) | bis 10.000 € | ✔ Ja |
Voraussetzungen:
- Zusätzlichkeit
- Einhaltung der Freigrenze
- Dokumentation
Alternative Gutscheine im Segment Bauen, Wohnen & Garten
Wer Alternativen zu Toom prüfen möchte, sollte ebenfalls auf die Händlerbegrenzung achten.
Relevante Alternativen:
→ OBI Gutschein als Sachbezug
→ IKEA Gutschein als Sachbezug
Diese Gutscheine sind strukturell vergleichbar.
Alternative Gutscheine für andere Segmente
Wenn eine breitere Auswahl gewünscht ist, sollten andere strukturell klar begrenzte Systeme eingesetzt werden.
Typische Alternativen:
Lebensmittel & Supermarkt
→ REWE Gutschein als Sachbezug
→ Weitere Gutscheine im Bereich Lebensmittel & Supermärkte
Weitere Segmente für Gutscheine als Sachbezug:
→ Gutscheine für Drogerien und Parfümerien
→ Gutscheine für Mode & Sport als Sachbezug
→ Gutscheine für Elektronik & Technik als Sachbezug
→ Gutscheine für Mobilität & Entertainment als Sachbezug
→ Gutscheine für Entertainment & Media als Sachbezug
Abgrenzung zu Plattform- oder Marktplatzgutscheinen
Ein Vergleich verdeutlicht die Strukturunterschiede:
| Gutscheinart | Händlerstruktur | Risiko |
|---|---|---|
| Toom | Einzelhändler-System | Gering |
| OBI | Einzelhändler-System | Gering |
| Otto (Marktplatz-Variante) | Mehrere Verkäufer | Erhöht |
| Amazon | Offener Marktplatz | Hoch |
Toom ist steuerlich deutlich risikoärmer als offene Plattformmodelle.
→ Otto Gutschein als Sachbezug
→ Amazon Gutschein als Sachbezug
Praxisbewertung für Arbeitgeber
Ein Toom Gutschein eignet sich besonders für:
- handwerklich geprägte Belegschaften
- Bau- und Immobilien-nahe Branchen
- Standorte mit hoher Eigenheimquote
Die steuerliche Struktur ist regelmäßig stabil, weil die Einlösung klar auf einen Händler beschränkt ist. Dennoch ist es fraglich, ob die komplette Belegschaft am glücklichsten über einen toom Baumarkt Gutschein ist.
Warum viele Arbeitgeber strukturierte Benefit-Lösungen nutzen
Auch bei klar zulässigen Gutscheinen entstehen:
- Freigrenzenüberwachung
- Dokumentationspflicht
- Kombination mit weiteren Benefits
Digitale Systeme ermöglichen:
- Auswahl ausschließlich sachbezugskonformer Gutscheine
- automatische Freigrenzenkontrolle
- Kombination mit Essenszuschuss, Internetzuschuss etc.
→ Sachbezug rechtssicher und flexibel umsetzen mit NettoBooster
Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
Spotify wird häufig kombiniert mit:
- 50 € Sachbezug
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- pauschal versteuerten Sachprämien
Eine integrierte Benefit-Struktur erhöht die Netto-Wirkung ohne steigende Lohnnebenkosten.
→ Überblick steuerfreie Benefits
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Fazit
Ein Toom Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig, weil die Einlösung auf das Toom-Händlersystem beschränkt ist und keine Bargeldfunktion besteht.
Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG sind typischerweise erfüllt. Bei Einhaltung der Zusätzlichkeit, der 50-€-Freigrenze und des Zuflussprinzips ist der Einsatz steuerlich stabil.
FAQ – Toom Gutschein als Sachbezug
Ist ein Toom Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, regelmäßig über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG.
Ist das breite Sortiment problematisch?
Nein. Bei toom ist die Händlerbegrenzung entscheidend, nicht die Sortimentsbreite.
Wann erfolgt der steuerliche Zufluss?
Im Monat der Gutschein-Übergabe.
Ist Toom sicherer als ein Marktplatz-Gutschein?
Ja. Es liegt kein offenes Plattformmodell vor.