Home24 Gutschein als Sachbezug – steuerfrei möglich nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG?
Gutscheine für Online-Möbelhändler sind als Mitarbeiterbenefit attraktiv – von Sofas bis Wohnaccessoires. Steuerlich entscheidend ist jedoch nicht das Sortiment, sondern die Einlösestruktur.
Gerade bei Online-Shops stellt sich eine zentrale Frage:
Handelt es sich um einen reinen Händler – oder um eine Marktplatzplattform mit Drittanbietern?
Diese Unterscheidung ist für die Bewertung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entscheidend.
Diese Seite analysiert den Gutschein von Home24 systematisch und rechtssicher.

Kurzantwort: Ist ein Home24 Gutschein steuerfrei als Sachbezug möglich?
Ja, regelmäßig – wenn der Gutschein im Online-Marktplatz ausschließlich für Produkte mit „Verkauf und Versand durch home24 SE“ einlösbar ist und Marktplatzprodukte technisch ausgeschlossen sind. In diesem Fall liegt typischerweise ein begrenztes Händlernetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG vor. Der Zufluss erfolgt im Monat der Übergabe.
Gesetzliche Grundlage: Erst ZAG-Struktur, dann 50-€-Freigrenze
Ein Gutschein ist nur dann steuerfrei einsetzbar, wenn:
- keine Geldleistung im Sinne des § 8 EStG vorliegt
- eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt ist
Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, greifen:
- 50 € monatlicher Sachbezug
- 60 € Aufmerksamkeit
- Sachprämie nach § 37b EStG
Ohne erfüllte ZAG-Struktur keine Steuerfreiheit.
→ Sachbezug – steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine
Einlösestruktur des Home24 Gutscheins (Primärquelle)
Für die steuerliche Bewertung ist entscheidend, wo der Gutschein eingelöst werden kann.
Home24 Geschenkgutscheine sind laut offiziellen Angaben einlösbar:
- im Online-Shop von Home24
- in den Butlers-Filialen (gehören zu Home24)
- ausschließlich für eigene Produkte von Home24 bzw. Butlers
Nicht vorgesehen:
- Barauszahlung
- Einlösung bei fremden Händlern außerhalb Home24
Home24 betreibt eine Online-Plattform, auf der neben Eigenhandel auch Produkte externer Verkäufer angeboten werden.
Laut offizieller Support-Seite gilt jedoch:
Geschenkgutscheine sind nur einlösbar für Produkte mit „Verkauf und Versand durch home24 SE“ und nicht für Marktplatzprodukte.
Damit ist zwar eine Marktplatzstruktur vorhanden – aber der Gutschein ist technisch auf den Eigenhandel begrenzt.
Primärquelle:
https://www.home24.de/alle-geschenkgutscheine/
(Stand 03/2026)
Systematische ZAG-Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Mit der ZAG-Bewertungsmatrix wird systematisch geprüft, ob der Home24 Gutschein gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG als Sachleistung zulässig ist.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – Begrenztes Händlernetz
Ein begrenztes Händlernetz liegt vor, wenn die Einlösung ausschließlich bei einem einzelnen Händler oder einem klar definierten Verbund erfolgt.
Beim Home24 Gutschein ist dies regelmäßig der Fall:
| Prüfkriterium | Bewertung |
|---|---|
| Einlösung nur bei Home24 (incl. Butlers Filialen) | Ja |
| Online-Marktplatz | Ja |
| Gutschein gilt für Marktplatzprodukte | Nein |
| Einlösung nur für Produkte von home24 SE | Ja |
| Bargeldfunktion | Nein |
| 10a erfüllt | Ja |
Entscheidend ist nicht, ob die Plattform Drittanbieter zulässt, sondern ob der Gutschein diese technisch ausschließt.
Wenn der Gutschein nur für „Verkauf und Versand durch home24 SE“ gilt, liegt funktional ein begrenztes Händlernetz vor.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG – Stark begrenzte Warengruppe
Eine Warengruppenbegrenzung ist hier nicht erforderlich, da die Einordnung bereits über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG erfolgt.
Das breite Sortiment (Möbel, Lampen, Wohnaccessoires) ist steuerlich unschädlich, solange die Einlösung auf Home24 und Butlers beschränkt bleibt.
Strukturvergleich mit Plattformmodellen
Zur besseren Einordnung:
| Gutschein | Händlerstruktur | Risiko |
|---|---|---|
| Home24 | Einzelhändler (Online) | Gering |
| Möbel Höffner | Einzelhändler | Gering |
| Otto (Marktplatz-Variante) | Mehrere Verkäufer | Erhöht |
| Amazon | Offener Marktplatz | Hoch |
Home24 ist kein offener Marktplatz-Gutschein, sofern die Gutscheinbedingungen Marktplatzprodukte ausschließen.
→ Otto Gutschein als Sachbezug
→ Amazon Gutschein als Sachbezug
Zuflussprinzip und Freigrenze
Für die steuerliche Bewertung ist nicht die spätere Bestellung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Der Zufluss erfolgt im Monat der Gutschein-Überlassung.
Für die monatliche 50-€-Freigrenze des Sachbezug zählt ausschließlich dieser Monat.
Steuerliche Einsatzmöglichkeiten
Da eine Sachleistung vorliegt, kommen folgende Modelle in Betracht:
| Einsatzform | Maximalbetrag | Zulässig |
|---|---|---|
| 50 € Sachbezug | 50 € monatlich | ✔ |
| Aufmerksamkeit | 60 € pro Anlass | ✔ |
| Sachprämie (§ 37b EStG) | bis 10.000 € | ✔ |
Voraussetzungen:
- Zusätzlichkeit
- Einhaltung der Freigrenze
- Dokumentation
Praxisrisiko: Dokumentation der Gutscheinvariante
Da Home24 eine Marktplatzstruktur betreibt, ist für Arbeitgeber wichtig:
- Die konkreten Gutscheinbedingungen dokumentieren
- Nachweis führen, dass Marktplatzprodukte ausgeschlossen sind
- keine Vermischung mit Drittanbieter-Systemen
Das Risiko entsteht nicht aus der Plattformstruktur selbst, sondern aus unklarer Dokumentation.
Alternative Gutscheine im Segment Wohnen & Einrichtung
Wer Alternativen prüfen möchte, sollte ebenfalls auf Händlerbegrenzung achten.
Relevante Alternativen:
→ IKEA Gutschein als Sachbezug
→ Möbel Höffner Gutschein als Sachbezug
→ toom Baumarkt Gutschein als Sachbezug
Weitere sachbezugskonforme Gutscheine in anderen Branchen
Lebensmittel
→ REWE Gutschein als Sachbezug
→ Kaufland Gutschein als Sachbezug
Entertainment
→ Netflix Gutschein als Sachbezug
→ Eventim Gutschein als Sachbezug
Elektronik & Technik
→ MediaMarkt Gutschein als Sachbezug
Übersicht: Erlaubte Gutscheine
Warum strukturierte Benefit-Lösungen sinnvoll sind
Gerade bei Plattformmodellen entstehen Unsicherheiten:
- Welche Produkte sind technisch zugelassen?
- Wurde die richtige Gutscheinvariante beschafft?
- Ist die Marktplatzbeschränkung dauerhaft?
Viele Unternehmen setzen daher auf Systeme, bei denen ausschließlich sachbezugskonforme Händler auswählbar sind und mehrere Benefits kombinierbar bleiben.
Auch bei zulässigen Händlergutscheinen entstehen organisatorische Risiken – gerade wenn Mitarbeiter unterschiedliche Gutscheine wünschen:
- falscher Zuflussmonat
- Freigrenzenüberschreitung
- parallele Verwaltung mehrerer Gutscheinarten
Viele Unternehmen setzen daher auf strukturierte Sachbezugssysteme, bei denen:
- nur sachbezugskonforme Händler auswählbar sind
- Freigrenzen automatisch überwacht werden
- mehrere Benefits kombinierbar bleiben
→ Sachbezug rechtssicher und flexibel umsetzen mit NettoBooster
Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits
In der Praxis wird der Sachbezug häufig kombiniert mit:
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- Kita-Zuschuss
- pauschal versteuerten Sachprämien
Eine integrierte Struktur erhöht die Netto-Wirkung für Mitarbeitende, ohne proportional steigende Lohnnebenkosten.
→ Überblick steuerfreie Benefits
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren
Fazit
Ein Home24 Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig, sofern die Einlösung ausschließlich im Home24-System erfolgt und keine Bargeldfunktion besteht.
Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG sind typischerweise erfüllt. Entscheidend bleiben Zusätzlichkeit, Freigrenze und saubere Dokumentation.
FAQ – Home24 Gutschein Sachbezug
Ist ein Home24 Gutschein steuerfrei möglich?
Ja, regelmäßig über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG.
Ist es problematisch, dass Home24 einen Online-Marktplatz hat?
Nein, solange der Gutschein nicht für den offenen Marktplatz mit Drittverkäufern genutzt werdenn kann.
Ist ein Gutschein für Home24 riskanter als ein stationärer Möbelhändler?
Nein, wenn die Einlösung ausschließlich auf Produkte von Home24 oder Butlers beschränkt bleibt.
Wo kann der Home24 eingelöst werden?
Im Onlineshop von Home24 (für eigene Produkte von Home24) und in den Butlers Filialen.