Home24 Gutschein als Sachbezug – steuerfrei möglich nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG?

Gutscheine für Online-Möbelhändler sind als Mitarbeiterbenefit attraktiv – von Sofas bis Wohnaccessoires. Steuerlich entscheidend ist jedoch nicht das Sortiment, sondern die Einlösestruktur.

Gerade bei Online-Shops stellt sich eine zentrale Frage:

Handelt es sich um einen reinen Händler – oder um eine Marktplatzplattform mit Drittanbietern?

Diese Unterscheidung ist für die Bewertung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entscheidend.

Diese Seite analysiert den Gutschein von Home24 systematisch und rechtssicher.

→ Überblick: Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

Ist ein Gutschein für Home24 und Butlers erlaubt als Sachbezug?

Kurzantwort: Ist ein Home24 Gutschein steuerfrei als Sachbezug möglich?

Ja, regelmäßig – wenn der Gutschein im Online-Marktplatz ausschließlich für Produkte mit „Verkauf und Versand durch home24 SE“ einlösbar ist und Marktplatzprodukte technisch ausgeschlossen sind. In diesem Fall liegt typischerweise ein begrenztes Händlernetz im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG vor. Der Zufluss erfolgt im Monat der Übergabe.

Gesetzliche Grundlage: Erst ZAG-Struktur, dann 50-€-Freigrenze

Ein Gutschein ist nur dann steuerfrei einsetzbar, wenn:

  1. keine Geldleistung im Sinne des § 8 EStG vorliegt
  2. eine strukturelle Begrenzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt ist

Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, greifen:

  • 50 € monatlicher Sachbezug
  • 60 € Aufmerksamkeit
  • Sachprämie nach § 37b EStG

Ohne erfüllte ZAG-Struktur keine Steuerfreiheit.

→ Sachbezug – steuerliche Grundlagen
→ ZAG-Bewertungsmatrix für Gutscheine

Einlösestruktur des Home24 Gutscheins (Primärquelle)

Für die steuerliche Bewertung ist entscheidend, wo der Gutschein eingelöst werden kann.

Home24 Geschenkgutscheine sind laut offiziellen Angaben einlösbar:

  • im Online-Shop von Home24
  • in den Butlers-Filialen (gehören zu Home24)
  • ausschließlich für eigene Produkte von Home24 bzw. Butlers

Nicht vorgesehen:

  • Barauszahlung
  • Einlösung bei fremden Händlern außerhalb Home24

Home24 betreibt eine Online-Plattform, auf der neben Eigenhandel auch Produkte externer Verkäufer angeboten werden.

Laut offizieller Support-Seite gilt jedoch:

Geschenkgutscheine sind nur einlösbar für Produkte mit „Verkauf und Versand durch home24 SE“ und nicht für Marktplatzprodukte.

Damit ist zwar eine Marktplatzstruktur vorhanden – aber der Gutschein ist technisch auf den Eigenhandel begrenzt.

Primärquelle:
https://www.home24.de/alle-geschenkgutscheine/
(Stand 03/2026)

Systematische ZAG-Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG

Mit der ZAG-Bewertungsmatrix wird systematisch geprüft, ob der Home24 Gutschein gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG als Sachleistung zulässig ist.

§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG – Begrenztes Händlernetz

Ein begrenztes Händlernetz liegt vor, wenn die Einlösung ausschließlich bei einem einzelnen Händler oder einem klar definierten Verbund erfolgt.

Beim Home24 Gutschein ist dies regelmäßig der Fall:

PrüfkriteriumBewertung
Einlösung nur bei Home24 (incl. Butlers Filialen)Ja
Online-MarktplatzJa
Gutschein gilt für MarktplatzprodukteNein
Einlösung nur für Produkte von home24 SEJa
BargeldfunktionNein
10a erfülltJa

Entscheidend ist nicht, ob die Plattform Drittanbieter zulässt, sondern ob der Gutschein diese technisch ausschließt.

Wenn der Gutschein nur für „Verkauf und Versand durch home24 SE“ gilt, liegt funktional ein begrenztes Händlernetz vor.

§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG – Stark begrenzte Warengruppe

Eine Warengruppenbegrenzung ist hier nicht erforderlich, da die Einordnung bereits über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG erfolgt.

Das breite Sortiment (Möbel, Lampen, Wohnaccessoires) ist steuerlich unschädlich, solange die Einlösung auf Home24 und Butlers beschränkt bleibt.

Strukturvergleich mit Plattformmodellen

Zur besseren Einordnung:

GutscheinHändlerstrukturRisiko
Home24Einzelhändler (Online)Gering
Möbel HöffnerEinzelhändlerGering
Otto (Marktplatz-Variante)Mehrere VerkäuferErhöht
AmazonOffener MarktplatzHoch

Home24 ist kein offener Marktplatz-Gutschein, sofern die Gutscheinbedingungen Marktplatzprodukte ausschließen.

Otto Gutschein als Sachbezug
Amazon Gutschein als Sachbezug

Zuflussprinzip und Freigrenze

Für die steuerliche Bewertung ist nicht die spätere Bestellung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.

Der Zufluss erfolgt im Monat der Gutschein-Überlassung.

Für die monatliche 50-€-Freigrenze des Sachbezug zählt ausschließlich dieser Monat.

Sachbezug Freigrenze 50 € – Bedeutung, Anwendung & Fehler

Steuerliche Einsatzmöglichkeiten

Da eine Sachleistung vorliegt, kommen folgende Modelle in Betracht:

EinsatzformMaximalbetragZulässig
50 € Sachbezug50 € monatlich
Aufmerksamkeit60 € pro Anlass
Sachprämie (§ 37b EStG)bis 10.000 €

Voraussetzungen:

  • Zusätzlichkeit
  • Einhaltung der Freigrenze
  • Dokumentation

Gutschein Mitarbeiter steuerfrei einsetzen

Praxisrisiko: Dokumentation der Gutscheinvariante

Da Home24 eine Marktplatzstruktur betreibt, ist für Arbeitgeber wichtig:

  • Die konkreten Gutscheinbedingungen dokumentieren
  • Nachweis führen, dass Marktplatzprodukte ausgeschlossen sind
  • keine Vermischung mit Drittanbieter-Systemen

Das Risiko entsteht nicht aus der Plattformstruktur selbst, sondern aus unklarer Dokumentation.

Alternative Gutscheine im Segment Wohnen & Einrichtung

Wer Alternativen prüfen möchte, sollte ebenfalls auf Händlerbegrenzung achten.

Relevante Alternativen:

IKEA Gutschein als Sachbezug
Möbel Höffner Gutschein als Sachbezug
toom Baumarkt Gutschein als Sachbezug

Weitere sachbezugskonforme Gutscheine in anderen Branchen

Lebensmittel

REWE Gutschein als Sachbezug
Kaufland Gutschein als Sachbezug

Entertainment

Netflix Gutschein als Sachbezug
Eventim Gutschein als Sachbezug

Elektronik & Technik

MediaMarkt Gutschein als Sachbezug

Übersicht: Erlaubte Gutscheine

Welche Gutscheine sind als Sachbezug erlaubt?

Warum strukturierte Benefit-Lösungen sinnvoll sind

Gerade bei Plattformmodellen entstehen Unsicherheiten:

  • Welche Produkte sind technisch zugelassen?
  • Wurde die richtige Gutscheinvariante beschafft?
  • Ist die Marktplatzbeschränkung dauerhaft?

Viele Unternehmen setzen daher auf Systeme, bei denen ausschließlich sachbezugskonforme Händler auswählbar sind und mehrere Benefits kombinierbar bleiben.

Auch bei zulässigen Händlergutscheinen entstehen organisatorische Risiken – gerade wenn Mitarbeiter unterschiedliche Gutscheine wünschen:

  • falscher Zuflussmonat
  • Freigrenzenüberschreitung
  • parallele Verwaltung mehrerer Gutscheinarten

Viele Unternehmen setzen daher auf strukturierte Sachbezugssysteme, bei denen:

  • nur sachbezugskonforme Händler auswählbar sind
  • Freigrenzen automatisch überwacht werden
  • mehrere Benefits kombinierbar bleiben

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Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

In der Praxis wird der Sachbezug häufig kombiniert mit:

  • Essenszuschuss
  • Internetzuschuss
  • Kita-Zuschuss
  • pauschal versteuerten Sachprämien

Eine integrierte Struktur erhöht die Netto-Wirkung für Mitarbeitende, ohne proportional steigende Lohnnebenkosten.

→ Überblick steuerfreie Benefits
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren

Fazit

Ein Home24 Gutschein ist regelmäßig als steuerfreier Sachbezug zulässig, sofern die Einlösung ausschließlich im Home24-System erfolgt und keine Bargeldfunktion besteht.

Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG sind typischerweise erfüllt. Entscheidend bleiben Zusätzlichkeit, Freigrenze und saubere Dokumentation.

FAQ – Home24 Gutschein Sachbezug

Ist ein Home24 Gutschein steuerfrei möglich?

Ja, regelmäßig über § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG.

Ist es problematisch, dass Home24 einen Online-Marktplatz hat?

Nein, solange der Gutschein nicht für den offenen Marktplatz mit Drittverkäufern genutzt werdenn kann.

Ist ein Gutschein für Home24 riskanter als ein stationärer Möbelhändler?

Nein, wenn die Einlösung ausschließlich auf Produkte von Home24 oder Butlers beschränkt bleibt.

Wo kann der Home24 eingelöst werden?

Im Onlineshop von Home24 (für eigene Produkte von Home24) und in den Butlers Filialen.