Restaurant Gutschein für Mitarbeiter: Sachbezug oder Essenszuschuss?

Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitenden einen Gutschein für Restaurants, Gastronomie oder Lieferdienste geben. Solche Gutscheine sind beliebt, weil sie im Alltag direkt einen Nutzen haben – etwa für Mittagessen im Büro oder eine Bestellung bei einem Lieferdienst.

Dabei stellt sich jedoch eine wichtige steuerliche Frage:

Handelt es sich um einen Sachbezug oder um einen Essenszuschuss?

Beide Varianten können steuerlich begünstigt sein. Sie funktionieren jedoch nach unterschiedlichen Regeln.

Ein Essenszuschuss hingegen ist speziell dafür gedacht, Mahlzeiten während eines Arbeitstags zu unterstützen. Der Zuschuss wird daher pro Arbeitstag gewährt und bezieht sich auf konkrete Mahlzeiten.

Ein Restaurant-Gutschein als Sachbezug ist eine monatliche Zusatzleistung für Mitarbeitende. Er wird unabhängig von einzelnen Arbeitstagen gewährt und kann flexibel eingesetzt werden.

Darüber hinaus kann ein Restaurant-Gutschein übrigens auch als Aufmerksamkeit für persönliche Anlässe oder als pauschal versteuerte Sachprämie gewährt werden. Die Regeln dazu ähneln denen des Sachbezugs.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese beiden Leistungen klar zu unterscheiden. Denn die steuerlichen Voraussetzungen und die organisatorische Umsetzung unterscheiden sich deutlich.

Vertiefung:
Sachbezug-Gutscheine: Grundlagen für Arbeitgeber
Wann ist ein Gutschein für Mitarbeiter steuerfrei? Sachbezug, Aufmerksamkeiten und mehr
Welche Gutscheine für Restaurants sind als Sachbezug erlaubt – und welche nicht?
Essenszuschuss
Essensmarken als Gutscheine für den Essenszuschuss

Mitarbeiter lösen einen Restaurant Gutschein ein.

Sofort-Antwort für Geschäftsführer & HR

Ein Restaurant Gutschein für Mitarbeiter kann theoretisch für verschiedene Mitarbeiterbenefits mit unterschiedlichen steuerlichen Anforderungen gelten:

  • Sachbezug (max. 50 € pro Monat): nur möglich, wenn die Einlösestruktur nach ZAG ausreichend als Sachleistung begrenzt ist.
  • Essenszuschuss (max. 7,67 € pro Arbeitstag): nur für sofort verzehrbare Mahlzeiten, Zufluss gilt bei Einlösung, mit Nachweispflicht, dass max. 1 Essenszuschuss pro Arbeitstag eingelöst wurde.

Gesetzlicher Rahmen

Beim Sachbezug und beim Essenszuschuss sind zwei Ebenen relevant:

  1. Sachleistung vs. Geldleistung (lohnsteuerlich)
  • § 8 EStG (Sachbezug) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG ist die Basis für „Sachleistung statt Geld“.
  1. Begrenzte Einlösestruktur (ZAG-Filter)

Vertiefung:
ZAG beim Sachbezug – begrenztes Netz und Zwecksystem
ZAG Bewertungsmatrix
So prüft man die Zulässigkeit von Gutscheinen als Sachleistung

Wann ein Restaurant Gutschein als Sachbezug eingesetzt werden kann

Ein Restaurant-Gutschein kann grundsätzlich als Sachbezug eingesetzt werden, wenn er die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Sachleistung erfüllt.

Die rechtliche Grundlage dafür ist insbesondere § 8 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort wird geregelt, wann Leistungen als Sachbezug gelten können.

Damit ein Gutschein als Sachbezug eingesetzt werden kann, müssen unter anderem folgende Punkte erfüllt sein:

  • der Gutschein stellt keine Bargeldleistung dar
  • die Nutzung ist ausreichend begrenzt
  • der Gutschein wird zusätzlich zum Gehalt gewährt
  • die Sachbezugsfreigrenze wird eingehalten

Die steuerliche Einordnung orientiert sich außerdem an den Vorgaben der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR R 8.1 Abs. 7) sowie an den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 1 SvEV).

Vertiefende Grundlagen zum Sachbezug:

Grundlagen zum steuerfreien Sachbezug
Welche Gutscheine als Sachbezug erlaubt sind

Wann ein Restaurant Gutschein eher einem Essenszuschuss entspricht

In vielen Fällen wird ein Restaurant-Gutschein jedoch nicht als Sachbezug eingesetzt, sondern im Rahmen eines Essenszuschusses.

Der Essenszuschuss ist eine spezielle steuerliche Leistung für Mahlzeiten während eines Arbeitstags. Arbeitgeber können damit das Mittagessen ihrer Mitarbeitenden bezuschussen.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Essenszuschuss immer auf sofort verzehrbare Mahlzeiten bezogen ist. Außerdem gilt eine tägliche Höchstgrenze.

Seit 1. Januar 2026 liegt der maximale steuerbegünstigte Betrag bei 7,67 € pro Arbeitstag.

Während beim Sachbezug der steuerliche Zufluss in der Regel bereits bei Ausgabe des Gutscheins erfolgt, wird der Essenszuschuss typischerweise erst bei Einlösung der Mahlzeit relevant.

Vertiefung zum Essenszuschuss:

Steuerliche Grundlagen zum Essenszuschuss
Essenszuschuss Lösungen im Vergleich

Unterschied zwischen Restaurant Gutschein und Essenszuschuss

Restaurant-Gutscheine und Essenszuschüsse verfolgen ähnliche Ziele: Beide sollen Mitarbeitende bei ihren täglichen Ausgaben unterstützen. Steuerlich werden sie jedoch unterschiedlich behandelt.

Der wichtigste Unterschied liegt darin, wann und wofür die Leistung gewährt wird.

Ein Restaurant-Gutschein als Sachbezug ist eine monatliche Zusatzleistung. Mitarbeitende können den Gutschein flexibel einsetzen.

Der Essenszuschuss ist dagegen eine Leistung für Mahlzeiten am Arbeitstag. Deshalb wird er pro Arbeitstag gewährt und bezieht sich auf sofort verzehrbare Mahlzeiten.

MerkmalRestaurant Gutschein (Sachbezug)Essenszuschuss
Strukturmonatliche ZusatzleistungZuschuss pro Arbeitstag
Zweckallgemeine ZusatzleistungMahlzeiten während Arbeit
ZeitpunktZufluss bei AusgabeZufluss bei Einlösung
NutzungflexibelMahlzeiten

Woran Arbeitgeber erkennen können, welcher Benefit gemeint ist

In der Praxis lässt sich meist schnell erkennen, welche Leistung vorliegt. Einige typische Merkmale helfen bei der Einordnung.

Ein Restaurant-Gutschein als Sachbezug liegt typischerweise vor, wenn:

  • Mitarbeitende monatlich einen festen Gutscheinbetrag erhalten
  • der Gutschein unabhängig von einzelnen Arbeitstagen genutzt werden kann
  • der Gutschein Teil einer allgemeinen Benefit-Leistung ist

Ein Essenszuschuss liegt eher vor, wenn:

  • der Zuschuss pro Arbeitstag gewährt wird (üblicherweise werden max. 15 Zuschüsse pro Monat gewährt)
  • der Zuschuss speziell für Mahlzeiten gedacht ist
  • die Leistung an die tatsächliche Einlösung einer Mahlzeit gebunden ist

Diese Unterschiede wirken auf den ersten Blick klein, haben jedoch große Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung.

Branchenkontext: Restaurant, Gastronomie und Lieferdienste

Restaurant-Gutscheine gehören zur Branche Gastronomie und Lieferdienste. In vielen Unternehmen werden solche Gutscheine eingesetzt, um Mitarbeitenden mehr Flexibilität beim Mittagessen zu ermöglichen.

Typische Beispiele sind Gutscheine für:

  • Restaurants
  • Cafés
  • Kantinen
  • Lieferdienste

Die steuerliche Bewertung hängt dabei nicht allein vom Anbieter ab, sondern von der Struktur des Gutscheins.

Konkrete Beispiele aus dem Segment Restaurant, Gastronomie und Lieferdienst:

Gutscheine für Restaurants, Gastronomie und Lieferdienste

Ähnlich sieht es auch mit Gutscheinen für Lebensmittel und Supermärkte aus

Gutscheine für Lebensmittel und Supermärkte

Übersicht über weitere Gutscheinbranchen:

In welchen Segmenten können Gutscheine als Sachbezug eingesetzt werden?

Einzelne Restaurant- und Lieferdienst-Gutscheine im Detail

Im Bereich Restaurants, Lieferdienste und sonstige Gastronomie unterscheiden sich die Einlösestrukturen deutlich. Während einzelne Restaurantketten mit klar begrenztem Einlösenetzwerk arbeiten, nutzen viele Lieferdienste offene Plattformmodelle mit zahlreichen selbständigen Partnerbetrieben.

Deshalb haben wir die wichtigsten Anbieter separat geprüft.

Lieferdienste & Plattformmodelle

Lieferando Gutschein als Sachbezug
HelloFresh Gutschein als Sachbezug

Hier ist insbesondere zu prüfen, ob ein offenes Marktplatzmodell vorliegt oder ob die Nutzung technisch ausreichend begrenzt ist.

Vertiefung zur strukturellen Bewertung:
Marktplatz-Gutscheine als Sachbezug

Restaurants, Cafés, Bäckereien & sonstige Gastronomie

→ Restaurant-Sammelgutscheine (z.B. Yovite, Bon Bon)
Domino’s Pizza Gutschein als Sachbezug
Starbucks Gutschein als Sachbezug
→ Peter Pane Gutschein als Sachbezug
McDonald’s Gutschein als Sachbezug
Lindt Gutschein als Sachbezug

Warum viele Unternehmen strukturierte Lösungen nutzen

Gerade bei Restaurant- oder Lieferdienst-Gutscheinen entstehen in der Praxis häufig organisatorische Herausforderungen.

Typische Fragen in Unternehmen sind:

  • Welcher Gutschein ist unter welchen Voraussetzungen steuerlich zulässig?
  • Wie erfolgt die Dokumentation?
  • Wie wird die Freigrenze eingehalten?
  • Wie wird der Gutschein den Mitarbeitenden zugeordnet?

Viele Unternehmen entscheiden sich daher für strukturierte Gutscheinlösungen. Solche Systeme erleichtern die Verwaltung und können viele Prozesse automatisieren.

Dabei können zum Beispiel:

  • Gutscheine automatisch zugeordnet werden
  • Dokumentation systematisch erfolgen
  • steuerliche Anforderungen besser eingehalten werden

strukturierte Gutscheinlösung mit NettoBooster

Kombination mit weiteren steuerfreien Benefits

Restaurant-Gutscheine sind in vielen Unternehmen nur ein Bestandteil einer größeren Benefit-Strategie.

Zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug und zum Essenszuschuss können Restaurant Gutscheine auch als Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen oder als pauschal versteuerte Sachprämie eingesetzt werden.
Wann ist ein Gutschein für Mitarbeiter steuerfrei? Sachbezug, Aufmerksamkeiten und mehr

Über die Gutscheine hinaus werden häufig noch weitere steuerfreie Leistungen eingesetzt, zum Beispiel:

  • Internetzuschuss
  • Erholungsbeihilfe
  • Kita-Zuschuss
  • Mobilitätsleistungen

Eine strukturierte Benefit-Lösung erleichtert es, diese Leistungen miteinander zu kombinieren.

Überblick:

Steuerfreie Benefits im Unternehmen

Fazit

Restaurant-Gutscheine können eine attraktive Zusatzleistung für Mitarbeitende sein. Für Arbeitgeber ist jedoch entscheidend, ob der Gutschein als Sachbezug oder als Essenszuschuss eingesetzt wird.

Der Sachbezug ist eine monatliche Zusatzleistung mit einer festen Freigrenze. Der Essenszuschuss hingegen unterstützt gezielt Mahlzeiten an Arbeitstagen.

Wer diese Unterschiede kennt und die Leistung korrekt umsetzt, kann Mitarbeitenden einen spürbaren Vorteil bieten und gleichzeitig steuerliche Risiken vermeiden.

FAQ – Restaurant Gutschein Mitarbeiter

Kann ein Restaurant Gutschein als Sachbezug eingesetzt werden?

Ja. Ein Restaurant-Gutschein kann als Sachbezug eingesetzt werden, wenn er die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt und die monatliche Freigrenze eingehalten wird.

Ist ein Restaurant Gutschein automatisch ein Essenszuschuss?

Nein. Ein Essenszuschuss ist eine eigene steuerliche Leistung für Mahlzeiten an Arbeitstagen. Ein Restaurant-Gutschein kann auch als Sachbezug gewährt werden.

Wie hoch darf ein Essenszuschuss sein?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der steuerbegünstigte Höchstbetrag bei 7,67 € pro Arbeitstag.

Kann ein Unternehmen Sachbezug und Essenszuschuss kombinieren?

Ja. Viele Unternehmen kombinieren beide Leistungen, weil sie unterschiedliche Zwecke erfüllen und den Mitarbeitern dadurch insgesamt mehr Netto-Kaufkraft ermöglichen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Gutscheine als Sachbezug und welche für den Essenszuschuss?

Die wichtigsten Grundlagen sind § 8 EStG, § 1 SvEV, § 40 EStG sowie die Lohnsteuer-Richtlinien (R 8.1 Abs. 7 LStR).